Beschlussvorlage - 2025/2210 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Doppelhaushalt 2025/2026-Fortschreibung der Finanzplanung 2029
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haushalt (20)
- Bearbeiter:
- Jasmin Hartmann
- Beteiligt:
- Rechnungsprüfung (03); Finanzen (2)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
Bereit
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Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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16.12.2025
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Erläuterung
Am 17.12.2024 wurde vom Stadtrat der Doppelhaushalt 2025/2026 einschließlich der Finanzplanung 2027 und 2028 sowie das entsprechende Investitionsprogramm verabschiedet.
Gemäß § 90 Abs. 3 KSVG sind die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung und das Investitionsprogramm jährlich fortzuführen. Stellt eine Gemeinde einen Doppelhaushalt auf, so ist gemäß § 7 Abs. 3 KommHVO die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung um ein weiteres Jahr (hier das Jahr 2029) im ersten Haushaltsjahr dem Gemeinderat vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen.
Trotz der Tatsache, dass im wenigen Wochen bereits mit der Planung des Doppelhaushaltes 2027/2028 begonnen und damit eine detaillierte und aktuelle Planung für 2029 erarbeitet wird, ist aufgrund dieser rechtlichen Vorgaben die Fortschreibung und die entsprechende Beschlussfassung noch in diesem Jahr erforderlich.
Der Fortschreibung für das Jahr 2029 wurden die mit der Mittelanmeldung für den Doppelhaushalt 2025/2026 bereits mitgelieferten Ansätze für 2029 zugrunde gelegt - ohne erneute Mitwirkung der Produktverantwortlichen. Lediglich der Ansatz bei der Einkommensteuer wurde auf Grundlage der Steuerschätzung Mai 2025 aktualisiert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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838,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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448,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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498,6 kB
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