Information - 2025/2185 INFO
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung Kitabeiträge ab 01.08.2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Familie, Soziales und Integration (5)
- Bearbeiter:
- Michael White
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Kultur-, Bildungs-, Sozial- und Tourismusausschuss
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Kenntnisnahme
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18.11.2025
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Erläuterung
Die Elternbeiträge der städtischen Kindertagestätten werden zum 01.08.2026 angepasst. Eine exakte Kalkulation erfolgt, wenn die voraussichtlichen Personalkosten für den Zeitraum 01.08.2026 – 31.12.2026 unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen und aller relevanten Personalveränderungen für die jeweilige Einrichtung ermittelt wurden. Dies wird Ende des 1. Quartals 2026 abschließend möglich sein.
Gemäß § 10a Abs. 2 des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG), ist der Beitrag der Erziehungsberechtigen für die Dauer des jeweiligen Kindergartenjahres so zu bemessen, dass die Summe der Elternbeiträge die nach Satz 5 festgesetzten Prozentsätze der angemessenen Personalkosten nicht übersteigt. Ab dem 1. August 2026 beträgt die Summe der Elternbeiträge höchstens 2,5 % der angemessenen Personalkosten.
Gemäß § 10a Abs. 3 des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG), sind die Erziehungsberechtigten nach dem 31. Dezember 2026 nicht mehr an den angemessenen Personalkosten der Kindertageseinrichtungen zu beteiligen.
