Information - 2025/2185 INFO

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Elternbeiträge der städtischen Kindertagestätten werden zum 01.08.2026 angepasst. Eine exakte Kalkulation erfolgt, wenn die voraussichtlichen Personalkosten für den Zeitraum 01.08.2026 – 31.12.2026 unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen und aller relevanten Personalveränderungen für die jeweilige Einrichtung ermittelt wurden. Dies wird Ende des 1. Quartals 2026 abschließend möglich sein.

 

Gemäß § 10a Abs. 2 des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG), ist der Beitrag der Erziehungsberechtigen für die Dauer des jeweiligen Kindergartenjahres so zu bemessen, dass die Summe der Elternbeiträge die nach Satz 5 festgesetzten Prozentsätze der angemessenen Personalkosten nicht übersteigt. Ab dem 1. August 2026 beträgt die Summe der Elternbeiträge höchstens 2,5 % der angemessenen Personalkosten.

 

Gemäß § 10a Abs. 3 des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG), sind die Erziehungsberechtigten nach dem 31. Dezember 2026 nicht mehr an den angemessenen Personalkosten der Kindertageseinrichtungen zu beteiligen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Die Mindereinnahmen bei Kostenstelle 3.6.10.01/441300 (Elternbeiträge) werden durch Mehreinnahmen bei Kostenstelle 3.6.10.01/414101 (Personalkostenzuweisungen vom Land) ausgeglichen.

 

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