Ortsratsvorlage - 2025/2229 OV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Erläuterung

Die CDU und die FW – Ortsratsfraktionen haben um Aufnahme des Tagesordnungspunktes gebeten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Förderantrag im Rahmen des LEADER-Programms für das Projekt „Touristisches Entwicklungskonzept Kahlenberg“ wurde zwischenzeitlich eingereicht. Ziel des Projekts ist die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur touristischen und infrastrukturellen Weiterentwicklung des Kahlenbergs.

Die Antragstellung erfolgte auf Grundlage mehrerer vorliegender Kostenangebote. Das Projekt erfüllt nach aktuellem Stand die Fördervoraussetzungen der LEADER-Region Biosphärenreservat Bliesgau und lässt sich insbesondere dem Handlungsfeld „Inwertsetzung der Kulturlandschaft“ zuordnen.

Die Entscheidung über die eingereichten Förderanträge erfolgt in der Vorstandssitzung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) im November 2025. Zur Sicherstellung eines zügigen Projektstarts nach einer möglichen Förderzusage wurde ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt.

Nach der Einreichung des vollständigen Förderantrags erfolgt zunächst eine fachliche Bewertung durch das Regionalmanagement der LEADER-Region. Anschließend entscheidet die Lokale Aktionsgruppe (LAG) über die Aufnahme des Projekts in die Förderliste.

Bei einem positiven Beschluss wird der Antrag an die zuständige Bewilligungsbehörde des Landes weitergeleitet, wo die formale und finanzielle Prüfung durchgeführt wird. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung wird ein Bewilligungsbescheid erteilt. Erst mit diesem Bescheid – oder einer zuvor genehmigten Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn – kann das Projekt offiziell gestartet werden.

Eine Rückmeldung bzw. Förderentscheidung liegt derzeit noch nicht vor.

Das Interesse eines potenziellen Investors besteht weiterhin. Konkrete Planungen werden erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie weiterverfolgt. Die Saarpfalz-Touristik ist in das Gesamtprojekt eingebunden und wird zu gegebener Zeit in die weitere Konzeptentwicklung einbezogen.

Ein Zeitplan zur Wiederaufnahme des Bewirtungsbetriebs kann derzeit noch nicht angegeben werden, da dieser maßgeblich von der Förderentscheidung und den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie abhängt.

Die Verwaltung wird den Ortsrat über die weitere Entwicklung fortlaufend informieren.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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