Ortsratsvorlage - 2025/2206 OV
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußgängerüberweg St. Ingberter Straße Hassel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Ortsratsvorlage
- Federführend:
- Verkehr (33)
- Bearbeiter:
- Thomas Diederichs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
Erledigt
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Ortsrat St. Ingbert-Hassel
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Entscheidung
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18.11.2025
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Erläuterung
Die SPD Ortsratsfraktion hat mit Antrag vom 02.11.2025 um Aufnahme des Tagesordnungspunktes gebeten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Fußgängerüberwege sind nur innerorts auf beleuchteten Straßen mit maximal einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung bei mindestens 50 querenden Fußgängern pro Werktagsstunde, mindestens 200 Kraftfahrzeugen in der gleichen Stunde und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt. Auf beiden Seiten des Fußgängerüberweges müssen Gehwege vorhanden sein.
Da die genannten Voraussetzungen (mindestens 50 querenden Fußgängern pro Werktagsstunde) im Bereich der Fußgänger nicht erfüllt sind, kann ein Fußgängerüberweg in der St. Ingberter Straße nicht errichtet werden.
Stellungnahme zu einer Querungshilfe:
Für die Einrichtung von Querungshilfen ist eine Straßenbreite von rund 9,50 m ohne Gehweg erforderlich.
In der St. Ingberter Straße müsste auf Höhe des Friedhofs eine Machbarkeitsstudie zeigen, ob eine Umsetzung dort möglich ist.
Die erforderliche Straßenbreite könnte durch die Fällung von Bäumen und die Verlagerung des Gehweges in Richtung Friedhof erreicht werden.
Ferner müsste die Einrichtung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau abgestimmt werden.
Die Verwaltung bittet um Rückmeldung, ob eine Machbarkeitsstudie gewünscht wird.
