Beschlussvorlage - 2025/2106 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt mit der Jungen Union Oberwürzbach, den als Anlage beigefügten Nutzungsüberlassungsvertrag abzuschließen.

 

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Erläuterung

 

Seit 2022 betreibt die Junge Union Oberwürzbach den Jugendraum im Keller der Schule am Hasenfels.

Bislang wurde der Raum der Jungen Union Oberwürzbach ohne vertragliche Regelung zur Durchführung von offenen Angeboten der Jugendarbeit überlassen.

Die Stadt schließt mit allen Nutzern städtischer Räume Nutzungsüberlassungsverträge ab.

Der als Anlage beigefügte Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen der Stadt St. Ingbert und der Jungen Union Oberwürzbach soll geschlossen werden.

Der Nutzungsüberlassungsvertrag regelt, welche Rechte und Pflichten der Eigentümer und der Nutzer haben.

In der Sitzung, des „Runden Tisches Jugendraum Oberwürzbach“ am Dienstag, den

2. September 2025 stellte die Verwaltung den Nutzungsüberlassungsvertrag Vertretern der Ortsratsfraktionen und der Jungen Union Oberwürzbach vor.

Die Ortsratsfraktionen und die Junge Union hatten 14 Tage Zeit sich mit dem Vertrag zu beschäftigen und Änderungswünsche vorzuschlagen.

Folgende Änderungsvorschläge der Fraktionen und der Nutzer sind innerhalb der Frist nicht eingegangen:

 

Punkt 1) Hausrecht:

Das Hausrecht wird von der Stadt St. Ingbert ausgeübt. Für die Zeit, in der offene Angebote im Jugendraum stattfinden wird, die Junge Union Oberwürzbach beauftragt, das Hausrecht gegenüber den Besuchern des Jugendraums auszuüben.  

 

 

Punkt2) Telefonische Erreichbarkeit. Es wird ergänzt, dass auch ein Vertreter des Vereins der im Jugendraum anwesend ist telefonisch erreichbar sein muss. 

 

Punkt 3) Nähe zur Kirche gibt Rücksichtnahme auf Gottesdienste

Es wird in den Vertrag aufgenommen, dass Veranstaltungen der Montessorischule und der Pfarrei Heiliger Martin nicht durch das Abspielen lauter Musik gestört werden dürfen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den o.g. Vertrag mit der Jungen Union Oberwürzbach abzuschließen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Die Stadt trägt die Kosten für das Gebäude inklusive Nebenkosten und Versicherungen. Hierfür sind im Haushalt die erforderlichen Mittel für die interne Verrechnung unter Produkt 3.6.40.01 eingestellt. 

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Anlagen

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