Beschlussvorlage - 2025/1995 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat bestellt folgende Mitglieder für den Aufsichtsrat der Bäderbesitzgesellschaft St. Ingbert mbH

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Erläuterung

Gem. § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Bäderbesitzgesellschaft St. Ingbert mbH besteht der Aufsichtsrat aus 13 Mitgliedern. Der Oberbürgermeister der Mittelstadt St. Ingbert ist geborenes Mitglied des Aufsichtsrates. Die übrigen 12 Mitglieder werden vom Stadtrat widerruflich aus seiner Mitte bestellt.

Die Bestellung erfolgt entsprechend § 114 Abs. 2 KSVG:

"(2) Stehen der Gemeinde weitere Vertreterinnen oder Vertreter in einem Organ nach Absatz 1 zu, so werden diese vom Gemeinderat widerruflich bestellt. Ergibt sich hierbei keine Einigung, so werden die weiteren Vertreterinnen oder Vertreter auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Das Wahlergebnis ist dabei nach dem Höchstzahlverfahren nach d'Hondt festzustellen."

Das bedeutet, dass sich der Rat entweder ohne Gegenstimme oder Enthaltung auf eine Besetzung des Aufsichtsrates einigen muss oder andernfalls eine Wahl aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu erfolgen hat. Gemeinsame Wahlvorschläge sind dabei zulässig.

Eine Vorberatung ist nicht erforderlich, da es sich um eine Angelegenheit mit konstitutivem Charakter handelt.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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