Beschlussvorlage - 2025/1998 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates der Gewerbe- und Technologiepark GmbH werden abberufen.

2. Der Stadtrat bestellt folgende Personen für den Aufsichtsrat der Gewerbe- und Technologiepark GmbH

1.

2.

3.

4.

 

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Erläuterung

Gem. § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Gewerbe- und Technologiepark St. Ingbert GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 6 Mitgliedern:

  • Der Oberbürgermeister der Stadt St. Ingbert (gem. § 114 Abs. 1 KSVG)
  • ein Vertreter der LEG Saar
  • 4 weitere Personen, die durch den Stadtrat zu bestellen sind. Es besteht keine Verknüpfung des Aufsichtsratsmandates mit einer Mitgliedschaft im Stadtrat.

 

Die Bestellung erfolgt entsprechend § 114 Abs. 2 KSVG:

"(2) Stehen der Gemeinde weitere Vertreterinnen oder Vertreter in einem Organ nach Absatz 1 zu, so werden diese vom Gemeinderat widerruflich bestellt. Ergibt sich hierbei keine Einigung, so werden die weiteren Vertreterinnen oder Vertreter auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Das Wahlergebnis ist dabei nach dem Höchstzahlverfahren nach d'Hondt festzustellen."

Das bedeutet, dass sich der Rat entweder ohne Gegenstimme oder Enthaltung auf eine Besetzung des Aufsichtsrates einigen muss oder andernfalls eine Wahl aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu erfolgen hat. Gemeinsame Wahlvorschläge sind dabei zulässig.

Eine Vorberatung ist nicht erforderlich, da es sich um eine Angelegenheit mit konstitutivem Charakter handelt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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