Beschlussvorlage - 2025/1996 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Stadtwerke St. Ingbert GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste (10)
- Bearbeiter:
- Thea Holzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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17.06.2025
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Erläuterung
Gem. § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke St. Ingbert GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 13 Mitgliedern, davon 12 stimmberechtigte Mitglieder und 1 nicht stimmberechtigtes Mitglied. Von den 12 stimmberechtigten werden 8 Mitglieder aus der Mitte des Stadtrates entsandt.
Die Bestellung erfolgt entsprechend § 114 Abs. 2 KSVG:
"(2) Stehen der Gemeinde weitere Vertreterinnen oder Vertreter in einem Organ nach Absatz 1 zu, so werden diese vom Gemeinderat widerruflich bestellt. Ergibt sich hierbei keine Einigung, so werden die weiteren Vertreterinnen oder Vertreter auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Das Wahlergebnis ist dabei nach dem Höchstzahlverfahren nach d'Hondt festzustellen."
Das bedeutet, dass sich der Rat entweder ohne Gegenstimme oder Enthaltung auf eine Besetzung des Aufsichtsrates einigen muss oder andernfalls eine Wahl aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu erfolgen hat. Gemeinsame Wahlvorschläge sind dabei zulässig.
Eine Vorberatung ist nicht erforderlich, da es sich um eine Angelegenheit mit konstitutivem Charakter handelt.
