Beschlussvorlage - 2025/1988 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die kommunale Wärmeplanung wird in der vorliegenden Fassung – Anlage 1 – gebilligt.
  2. Für die kommunale Wärmeplanung wird gem. § 7 i.V.m. § 13 Wärmeplanungsgesetz (WPG) die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
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Erläuterung

Im Zuge der kommunalen Wärmeplanung hatte das beauftragte Planungsbüro EnergieEffizienz GmbH in der Ausschusssitzung im Februar 2025 (2025/1763) bereits erste Zwischenergebnisse vorgestellt. Hierbei standen die Arbeitsschritte „Bestandsanalyse“ und „Potentialanalyse“ im Mittelpunkt. Die Zwischenergebnisse wurden dann im März 2025 in einer öffentlichen Veranstaltung mit rd. 200 Besucherinnen und Besucher der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Weiteren hat die EnergieEffizienz GmbH die Arbeitsschritte „Zielszenarien mit Maßnahmenkatalog“, „Verstetigung“, „Controlling-Konzept“ und „Kommunikation“ erarbeitet. Die Konzeptentwicklung begleitete eine Steuerungsgruppe, die sich aus dem zuständigen Beigeordneten, VertreterInnen der Stadtverwaltung, der Stadtwerke, der Schornsteinfegerinnung sowie einem Heizungsbauer zusammensetzt.

Inhaltich sieht die kommunale Wärmeplanung aufbauend auf den Wärmeliniendichten für weitere Teile der Innenstadt von St. Ingbert-Mitte Wärmenetze als priorisierte Maßnahme vor. Dazu zählt sowohl die weitere Verdichtung des bestehenden Netzes als auch der Ausbau in angrenzende Quartiere. Ferner besteht in der Ortsmitte von Rohrbach ein Eignungsgebiet für ein Wärmenetz. Die Gewerbegebiete Pottaschwald und Schiffelland wurden zu einem Prüfgebiet, weil hier zunächst grundlegende Erhebungen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie erfolgen sollen. Ähnliches gilt für den Bereich Berufsbildungszentrum/ CISPA. Weiterhin wurden an unterschiedlichen Stellen in der Stadt mit örtlichen Verdichtungen Eignungsgebiete für Gebäudewärmenetze mit bis zu 16 Gebäuden definiert. Alle anderen Gebiete sind Eignungsgebiete für Einzelversorgung, wo verschiedene Heizungstechniken perspektivisch eine Rolle spielen werden, vor allem aber auch Wärmepumpen zum Zuge kommen sollen. Keine Rolle spielt nach derzeitigem Kenntnisstand Wasserstoff als Energieträger: „Bezüglich der Nutzung von Wasserstoff über die bestehenden Gasnetze sind die weiteren technologischen und politischen Entwicklungen abzuwarten. Mit aktuell plausiblen Preisannahmen ist ein wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Wasserstoff zur Versorgung von Wohngebäuden oder auch kleineren Gewerbeeinheiten nicht darstellbar.“ Insofern wurde auf die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten verzichtet.

Gem. § 7 (1) Wärmeplanungsgesetz (WPG) beteiligt die planungsverantwortliche Stelle nach Maßgabe des § 13 Wärmeplanungsgesetz (WPG) die Öffentlichkeit sowie alle Behörden und Träger öffentlicher Belange. Die nun vorliegende vorläufige Endfassung muss nach § 13 (4) des Wärmeplanungsgesetzes für die Dauer von mindestens 30 Tagen oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist der Öffentlichkeit, den in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden sowie Träger öffentlicher Belange zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Wegen der beginnenden Sommerferien empfiehlt die Verwaltung eine längere Veröffentlichungsdauer vom 23. Juni bis zum 01. August.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten für die Erstellung des Konzepts belaufen sich auf 127.449 € brutto – dargestellt über die Sachkonten 552500 der Produkte 5.1.10.01 und 5.6.10.03.

Der Bund gewährt hierauf eine Förderung von 103.295 €. Über die Verordnung zur Regelung des Belastungsausgleichs im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wärmeplanung erhalten die Kommunen zudem vom Land 179.000 € plus 1,67 € pro Einwohner (rd. 238.000 €), nach Abzug der Bundesförderung somit rd. 135.000 €. Hierüber werden neben den Kosten für das Konzept, auch Personalkosten sowie sonstige Kosten abgedeckt.

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Anlagen

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