Antragsvorlage - 2025/1965 BV-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Sonderzuschüsse „Seepferdchen“ und „Schwimmabzeichen Bronze“

Die Stadt St. Ingbert stellt ab dem Jahr 2025 jährlich einen Betrag von insgesamt 4.000 € für

nicht-kommerzielle, in St. Ingbert ansässige Schwimmsport treibende Vereine bereit. Dieser

Betrag wird aufgeteilt:

            1. für den Erwerb des Seepferdchens

            2. für den Erwerb des Schwimmabzeichens in Bronze

            3. für vergleichbare Formate zur Schwimmausbildung

Die Auszahlung erfolgt anteilig pro tatsächlich erfolgreich abgenommenem Abzeichen.

 

2. Rahmenbedingungen:

           1. Doppelerwerb ist ausgeschlossen. Bei Verstößen kann der Verein im Ermessen der

               Verwaltung von der Förderung ausgeschlossen werden.

           2. Ein standardisiertes Formular ist durch die Vereine einzureichen, inklusive

               Kontaktdaten der Eltern und deren Einwilligung zur Kontaktaufnahme durch die

               Verwaltung

           3. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen des Seepferdchens und des

               Schwimmabzeichens Bronze sollen zur städtischen Sportlerehrung eingeladen

               werden.

            4. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Folgejahr.

 

3. Sonderzuschuss „Rettungsschwimmer“

Für den Erwerb bzw. aktiven Erhalt des Rettungsschwimmerabzeichens in Silber oder Gold wird ein jährlicher Sonderzuschuss in Höhe von 1.000 € bereitgestellt. Auch dieser wird anteilig unter allen qualifizierten Vereinen aufgeteilt.

 

4. Erhöhung der Vereinsförderung für Schwimmvereine:

Die Förderung nicht-kommerzieller schwimmsporttreibender Vereine soll ab 2026 wie folgt

angepasst werden:

            1. 2026: 30 % (bisher 25 %)

            2. 2027: 35 %

            3. 2028: 40 %

Eine Evaluation der Maßnahme soll im Jahr 2030 erfolgen.

 

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Erläuterung

Die Schwimmausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsene sowie der Erwerb oder Erhalt des Rettungsschwimmabzeichens in Silber oder Gold ist sehr wichtig vor dem Hintergrund der zunehmenden Nichtschwimmerquote. Aus diesem Grund sollen neue Fördermöglichkeiten auf den Weg gebracht werden.

 

Am 20.05.25 fand ein Gespräch mit Vertretern der Bäderbesitzgesellschaft, der Stadtverwaltung und Vertretern der Schwimmsport treibenden Vereine statt. Die neue Förderstruktur wurde beraten und von den Vereinsvertretern begrüßt

 

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Finanz. Auswirkung

Im Haushalt 2025/2026 stehen unter Produkt 4.2.10.01 Sachkonto 531800 nur Mittel in Höhe von 2.000,00 € zur Verfügung. Der Fehlbetrag wird durch die Mehreinnahmen bei Buchungsstelle 5.4.60.01.441200 „Erträge aus Mieten und Pachten (Parkplätze)“ gedeckt.

 

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Anlagen

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