Beschlussvorlage - 2025/1947 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Förderverein für Kirchenmusik e.V. erhält ab dem Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe der Hälfte der ihm anlässlich der Durchführung des Festgottesdienstes zur Eröffnung des Ingobertusfestes entstehenden und nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens 650 €

 

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Erläuterung

Der Förderverein für Kirchenmusik e.V. (Chorklang Cäcilia als Rechtsnachfolger des Kirchenchor St. Josef) erhält seit vielen Jahren einen Zuschuss für die Festmesse anlässlich des Ingobertusfestes. Dieser wurde zuletzt im Jahr 2006 von maximal 250 € auf maximal 500 € erhöht. Der Förderverein weist die tatsächlich entstandenen Kosten nach und erhält den Zuschuss in Höhe der Hälfte der ihm anlässlich des Festgottestdienstes entstehenden und nachgewiesenen Kosten, jedoch höchsten 500 €. Im Stadtfest-Flyer wird auf den Gottesdienst hingewiesen. Der Gottesdienst erfreut sich großer Beliebtheit und wurde zwischenzeitlich von der Engelbertskirche in die Josefskirche verlegt, um u.a. der gestiegenen Zuschauerzahl Rechnung zu tragen.

Da die Kosten für Musiker in den vergangenen Jahren extrem angestiegen sind bittet Herr Von Blohn mit Schreiben vom 27. April um eine Erhöhung des Zuschusses.

Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschuss ab dem Jahr 2025 auf maximal 650 € jährlich zu erhöhen.

 

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Finanz. Auswirkung

Im Haushaltsplan 2025/2026 steht auf Buchungsstelle 2.5.01.03.531801 jährlich ein Betrag in Höhe von 500 € zur Verfügung. Der übrige Betrag wird über den Deckungskreis im Teilhaushalt 01 gedeckt.

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Anlagen

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