Beschlussvorlage - 2025/1906 BV
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. RO 1.01 "Sportanlagen In den Königswiesen" im Stadtteil Rohrbach - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung (61)
- Bearbeiter:
- Yvonne Volgger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Ortsrat St. Ingbert-Rohrbach
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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17.06.2025
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Beschlussvorschlag
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. RO 1.01 "Sportanlagen In den Königswiesen" in St. Ingbert-Rohrbach wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der als Anlage 1 beigefügte Plan, der den Geltungsbereich abgrenzt, ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Aufstellungsbeschluss vom 29. Oktober 2024 zum Bebauungsplan Nr. RO 1.01 "In den Königswiesen – Teiländerung" (2024/1499 BV) wird hiermit ersetzt.
Erläuterung
Im Umfeld der Sportanlagen „In den Königswiesen“ im Stadtteil Rohrbach besteht bereits seit geraumer Zeit ein räumlicher sowie planungsrechtlicher Anpassungsbedarf.
Zum einen liegt dies mit dem Wunsch des dort ansässigen Tennisvereins TV 66 Rohrbach e.V. zusammen, die bestehenden Tennisplätze um zwei weitere Plätze zu erweitern. Der Verein konnte in den vergangenen vier Jahren viele neue Mitglieder (aktuell 250 Mitglieder) gewinnen sowie die Jugendarbeit erfolgreich reaktivieren. Nach Aussage des Vereins können nun sieben Jugendmannschaften, elf Aktiven-Mannschaften und sieben Beachtennisteams an den Saarländischen Tennisbund gemeldet werden. Aktuell stehen dafür aber nur noch fünf Tennisplätze, auch aufgrund des Rückbaus eines Platzes zum Beachtennisfeld, zur Verfügung. Es herrscht demnach Platzmangel.
Zum anderen wurde die gesamte Sportanlage nie planungsrechtlich durch einen Bebauungsplan abgesichert. Daher soll der Bebauungsplan Nr. Ro 1.01 „Sportanlagen-In den Königswiesen“ aufgestellt werden.
Entgegen zu dem im Oktober 2024 ursprünglich gefassten Aufstellungsbeschluss (2024/1499 BV) soll der Bebauungsplan ausschließlich die Sportanlagen im Bereich "Königswiesen" umfassen und planungsrechtlich regeln bzw. sichern.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes sowie Durchführung des Verfahrens sowie eventuell erforderliche Fachgutachten werden über die HH-Stelle 5.1.10.01.552500 abgebildet.
Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen werden über Mittel auf der HH-Stelle 5.1.0.01.553500 gedeckt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,3 MB
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