Beschlussvorlage - 2025/1888 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Abwägungsbeschluss: Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. Ro 12.07 "Kindergarten im Stegbruch" im Stadtteil Rohrbach gemäß beiliegender Vorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen. Anlage 1 – Abwägungsvorlage ist Teil des Beschlusses.
  2. Satzungsbeschluss: Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. Ro 12.07 "Kindergarten im Stegbruch", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung als Satzung beschlossen. Die Planunterlagen – Satzung – werden gebilligt. Anlage 2 – Planzeichnung (Teil A) und Texteil (Teil B), Anlage 3 – Begründung, Anlage 4 – Umweltbericht, Anlage 5 – Verkehrsgutachten sind Teil des Beschlusses.
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Erläuterung

Der Stadtrat hat am 12. Oktober 2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. Ro 12.07 „Kindergarten Im Stegbruch“ im Stadtteil Rohrbach gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 11. April 2023 bis einschließlich 12. Mai 2024 stattgefunden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden erhielten mit Schreiben vom 11. April 2023 die Möglichkeit, bis zum 12. Mai 2023 Stellung zu nehmen.

Der im Anschluss unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligungen erarbeitete Bebauungsplanentwurf wurde am 03. Dezember 2024 vom Stadtrat gebilligt und die Offenlage sowie die Beteiligung der Behörden beschlossen. Die Offenlage in Form einer Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit der parallelen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 15. Januar 2025 bis 17. Februar 2025.

Die im Rahmen der Offenlage und Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden gegeneinander und untereinander abgewogen. Es gingen keine Stellungnahmen ein, die zu einer Änderung von Festsetzungen geführt haben. Lediglich Hinweise bzw. die Ökokontomaßnahme zum Ausgleich der ökologischen Defizite wurden ergänzt. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

In dem nun vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans Nr. Ro 12.07 "Kindergarten im Stegbruch", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) werden planungsrechtliche Voraussetzungen zur Errichtung einer Kindertagesstätte sowie der Ansiedlung von Wohnnutzungen innerhalb des Geltungsbereiches getroffen.

Der Bebauungsplan soll in der nun vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen werden.

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Finanz. Auswirkung

Die Leistungen für die Erstellung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurden bereits 2022 beauftragt. Die Kosten waren unter der HH-Stelle 5.1.10.01.552500 eingestellt.

Die Kosten für die vorgeschriebene Veröffentlichung werden über die HH-Stelle 5.1.10.01.553500 finanziert.

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Anlagen

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