Beschlussvorlage - 2025/1887 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Werkleitung des Abwasserbetriebes St. Ingbert – Eigenbetrieb der Stadt St. Ingbert wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

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Erläuterung

Entlastung der Werkleitung des Abwasserbetriebes St. Ingbert – Eigenbetrieb der Stadt St. Ingbert für das Wirtschaftsjahr 2023

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Saarbrücken, endete mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und hat eine den Vorschriften entsprechende Führung des Abwasserbetriebes durch die Werkleitung bestätigt.

Der Eigenbetrieb ist gemäß § 12 der Betriebssatzung verpflichtet, die Bestimmungen des zweiten Teils der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden und somit einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und diesen nach § 124 KSVG sowie der Verordnung über die Prüfung des Jahresabschlusses der Eigenbetriebe und sonstigen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit Sonderrechnung prüfen zu lassen.

Nach § 124 Abs. 3 KSVG hat sich die Prüfung auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu erstrecken. Bei der Prüfung wurden demnach auch die Vorschriften des § 53 Abs.1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet.

Der Jahresabschluss entspricht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der §§ 19 ff.  der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes (EigVO) in Verbindung mit den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.
Der beigefügte Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen   wesentlichen Belangen steht dieser   Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 23 der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes und stellt die voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs zutreffend dar.

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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