Beschlussvorlage - 2025/1848 BV
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. OW 6a "Im Etzelchen" im Stadtteil Oberwürzbach - Einleitung Aufhebungsverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung (61)
- Bearbeiter:
- Raffaella Del Fa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Ortsrat St. Ingbert-Oberwürzbach
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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17.06.2025
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Erläuterung
Der seit 1981 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. OW 6a "Im Etzelchen" in St. Ingbert – Oberwürzbach wurde aufgrund der im Wohnbauflächenentwicklungskonzept der Stadt St. Ingbert festgelegten nicht mehr weiterzuverfolgenden Flächen hinsichtlich seiner Notwendigkeit geprüft. Das im Bebauungsplan in einem Teilbereich festgesetzte aber noch nicht umgesetzte Wohngebiet wurde im Rahmen der Erstellung des Wohnbauflächenentwicklungskonzeptes als Fläche festgelegt, die nicht weiterverfolgt werden soll. Dies u.a. aufgrund einer kleinteiligen Eigentümerstruktur, der schwierigen Erschließungssituation und der topografischen Verhältnisse.
Nach § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB haben die Gemeinden Bebauungspläne aufzuheben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtliche Situation deutlich vereinfacht sowie die Entscheidungen des Wohnbauflächenentwicklungskonzeptes umgesetzt. Die durch die Aufhebung des Bebauungsplanes zurückgenommenen Wohngebietsflächen und damit verbundenen Wohneinheiten führen zu einer Verbesserung der Wohneinheitenbilanzierung im Stadtteil Oberwürzbach.
Das Aufhebungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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