Beschlussvorlage - 2025/1846 BV
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. OW 6 "In der Ortslage" Stadtteil Oberwürzbach - Einleitung Aufhebungsverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung (61)
- Bearbeiter:
- Raffaella Del Fa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Ortsrat St. Ingbert-Oberwürzbach
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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17.06.2025
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Erläuterung
Der seit 1965 rechtskräftige und in Teilbereichen geänderte Bebauungsplan Nr. OW6 "In der Ortslage" in St. Ingbert – Oberwürzbach wurde aufgrund in der Vergangenheit gestellter Bauanfragen hinsichtlich seiner Notwendigkeit, seiner Aktualität und in Bezug auf zeitgemäßes Baurecht geprüft. Der Bebauungsplan wird den heutigen Ansprüchen, insbesondere im Umgang mit den in großen Teilbereichen des Bebauungsplanes liegenden Überschwemmungsflächen des Würzbaches nicht mehr gerecht.
Einerseits existieren Teilbereiche des Bebauungsplanes, die nach heutigem Kenntnisstand für eine Bebauung nicht mehr geeignet sind, andererseits haben sich Teilbereiche entgegen der Festsetzungen des Bebauungsplanes entwickelt.
Nach § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB haben die Gemeinden Bebauungspläne aufzuheben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes wird die planungsrechtliche Situation deutlich vereinfacht und klargestellt. Zukünftig soll Baurecht nach § 34 BauGB gelten. Bauliche Veränderungen und Baumaßnahmen werden dann nach dem Einfügegebot des § 34 BauGB bewertet.
Die durch die Aufhebung des Bebauungsplanes zurückgenommenen Wohngebietsflächen und damit verbundenen Wohneinheiten führen zu einer Verbesserung der Wohneinheitenbilanzierung im Stadtteil Oberwürzbach.
Das Aufhebungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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