Antragsvorlage - 2025/1932 AN
Grunddaten
- Betreff:
-
Pauschale für Mittagsverpflegung in Kitas
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführend:
- Schulen und Kitas (50)
- Bearbeiter:
- Andreas Güngerich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Kultur-, Bildungs-, Sozial- und Tourismusausschuss
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Kenntnisnahme
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22.05.2025
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Erläuterung
Auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion teilt die Fachabteilung hierzu Folgendes mit:
1. Die Verpflegungspauschale beläuft sich auf 49,60 €, der Betrag ist ein kalkulierter Mittelwert, dessen Berechnungsgrundlage sich anhand der durchschnittlichen Anwesenheitstage der Kinder aller städtischen Kindertagesstätten über das komplette Jahr 2023 berechnet. Im Jahr 2023 waren die Kinder an durchschnittlich 16 Tagen pro Monat zum Mittagessen anwesend. In der Berechnung wurden die, nach Kalkulation der Kosten notwendigen, Beiträge für das Mittagessen zugrunde gelegt. Die Preisanpassung war aufgrund gestiegener Lebensmittelpreise und Personalkosten der Anbieter unvermeidlich. Aktuell wird ein Betrag von 3,10 € pro Tag für das Mittagessen zur Kostendeckung bei pauschaler Abrechnung benötigt.
Die Preise vor Einführung der Pauschale lagen unter dem Betrag von 3,10 €, wobei es hier seitens der Fachabteilung versäumt wurde, die Preise seit mehr als 6 Jahren, an das Inflationsniveau und die gestiegenen Preise der Caterer anzupassen.
Preise vor Einführung der pauschalen Abrechnung des Mittagessens bis 28.02.2025:
Krippe Mittagessen Kita Mittagessen
Kita Luitpold 2,50 € 3,20 €
Kita Oberwürzbach 2,60 € 2,60 €
Kitas Rentrisch 2,60 € 2,60 €
Kitas Rohrbach 1,50 € 2,50 €
Zudem wird ein monatlicher Betrag von 12,00 € für das Frühstück von den Familien aufgerufen.
Die unterschiedlichen Preise vor Einführung der Pauschale lassen sich durch die unterschiedlichen Caterer, die die Kitas mit Essen beliefern, und deren unterschiedlicher Preisgestaltung erklären.
2. Gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung einer Mittagsverpflegung in der Tagesbetreuung:
Im Saarländischen Bildungs- Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) wird unter §1 Grundsätze formuliert, dass bei längerer Betreuungszeit, über das Regelangebot einer Kita hinaus (7-13 Uhr), ein Mittagessen angeboten werden muss.
§1 Abs. 2 SBEBG "Unter Achtung der Würde des Kindes umfasst dieser Auftrag eine gewaltfreie Bildung, Erziehung und Betreuung und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln sowie Gesundheitsförderung und Gesundheitsvorsorge ein. Dazu zählt bei längeren Betreuungszeiten auch eine altersgemäße gesunde Ernährung, die den Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kindertageseinrichtungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung entspricht. "
Sollte eine Teilnahme an der Mittagsverpflegung nicht gewünscht sein, besteht in allen Kitas die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Regelplatzes bis 13 Uhr im Kitabereich ab 3 Jahren.
3. Im Zuge der Einführung wurden die Eltern ausführlich über die Modalitäten der Verpflegungspauschale informiert. Vereinzelt gab es Gesprächsbedarfe der Familien, die Bedenken konnten jedoch von der Fachabteilung in persönlichen Gesprächen ausgeräumt werden. In allen Stadtteilen hat man die Einführung der Verpflegungspauschale wohlwollend aufgenommen, zumal die städtischen Kindertageseinrichtung einen geringeren Betrag für die Verpflegung aufrufen, als alle anderen Kitas im Stadtgebiet. In der Argumentation seitens der Fachabteilung wurde der solidarische Pauschalbetrag aufgegriffen und die damit einhergehenden Vorteile für die Familien herausgestellt. Dieser schafft Planungssicherheit für alle Familien und ermöglicht eine faire Verteilung der Kosten für die Allgemeinheit. Durch diese gemeinschaftliche Lösung wird sichergestellt, dass die Qualität der Verpflegung konstant hoch bleibt und das Angebot für alle Familien bezahlbar bleibt. Insbesondere der Aspekt der Qualität der Verpflegung ist für den Träger der Einrichtung und auch sicherlich für die Familien von immenser Bedeutung.
Das Personal der Kitas steht der Verpflegungspauschale positiv gegenüber, nachdem seitens der Fachabteilung das Kita-Personal im Prozess der Essensbestellung geschult wurde.
Die Einführung der pauschalen Abrechnung des Mittagessens war Voraussetzung zur Einführung des SEPA-Lastschrifteinzuges, welcher von den Familien häufig gewünscht und nach der Umsetzung sehr positiv angenommen wurde.
Von 372 Kindern können 267 Eltern am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. 105 Familien erhalten Leistungen durch den Saarpfalzkreis und können dadurch nicht beim SEPA- Lastschriftverfahren berücksichtigt werden.
Von den Teilnahmeberechtigten 267 Eltern, nutzen aktuell 205 Eltern das SEPA-Lastschriftverfahren.
Anlagen
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