Beschlussvorlage - 2025/1897 BV-001
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderungssatzung der Satzung betreffend Örtliche Bauvorschriften der Mittelstadt St. Ingbert zur Gestaltung des Orts- und Straßenbildes in Teilbereichen der Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung (61)
- Bearbeiter:
- Yvonne Volgger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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06.05.2025
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Beschlussvorschlag
Gemäß § 85 Abs. 1 Landesbauordnung vom 18. Februar 2004, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Februar 2025 (Amtsbl. I S. 369_2) in Verbindung mit § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087) hat der Stadtrat der Mittelstadt St. Ingbert in seiner Sitzung vom 06. Mai 2025 folgende Satzung beschlossen:
Art. 1
Die Satzung "Örtliche Bauvorschriften der Mittelstadt St. Ingbert zur Gestaltung des Orts- und Straßenbildes in Teilbereichen der Innenstadt" vom 21.10.1996 wird wie folgt geändert:
- Der § 4 (Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten) Absatz (1) erhält folgende Fassung:
"Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten richten sich in ihrer Art
und Ausführung nach § 12 LBO, sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist."
- § 4 (Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten) wird um folgenden Absatz 13 ergänzt
"(13) Werbung in oder an Schaufenstern, Schaukästen oder genehmigten Werbeanlagen nach dieser Satzung (hierzu zählen auch Klebefolien) führt nicht zu einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht nach dieser Satzung."
- § 7 (Ordnungswidrigkeit) erhält folgende Fassung:
"Die Errichtung oder Änderung von Anlagen, die im Widerspruch zu dieser Satzung stehen, können als Ordnungswidrigkeit gemäß § 87 LBO mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden."
Art. 2
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Erläuterung
Die Regelungen der Werbeanlagensatzung der Mittelstadt St. Ingbert sollen insoweit angepasst werden, dass für Werbung in oder an Schaufenstern, Schaukästen oder genehmigten Werbeanlagen nach dieser Satzung keine Genehmigungspflicht entsteht. In diesem Zuge wurden die weiteren Bezüge zur Landesbauordnung aktualisiert sowie unter § 7 eine Anpassung von DM an Euro vorgenommen.
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Eine generelle Überarbeitung der Werbeanlagensatzung sowie Innenstadtsatzung erfolgt im Nachgang und wird dem Stadtrat zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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7,5 MB
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