Ortsratsvorlage - 2025/1910 OV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Erläuterung

Die CDU-Ortsratsfraktion Rohrbach hat mit Antrag vom 05.05.2025 um Aufnahme des Tagesordnungspunktes gebeten.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung informiert den Ortsrat über den aktuellen Stand zur öffentlichen Toilettenanlage an der Wiesentalschule in Rohrbach.

Durch den zunehmenden Vandalismus werden zurzeit im gesamten Stadtgebiet inclusive der Ortsteile die öffentlichen Objekte stark in Mitleidenschaft gezogen. Eine zielführende Vorgehensweise dem entgegen zu wirken konnte bisher nicht gefunden werden.

Wie bereits an vielen anderen Objekten durchgeführt kann nur in regelmäßigen Abständen eine Beseitigung der Verschmutzungen und Schmierereien erfolgen.

Im konkreten Fall wurden bereits Angebote für die Beseitigung der mutmaßlichen Vandalismusschäden eingeholt, um kurzfristig Verbesserungen herbeizuführen.  

Die Befahrung durch einen externen Sicherheitsdienst ist durchaus eine Möglichkeit etwas mehr Kontrolle über das Objekt zu haben. Diese Variante ist jedoch sehr kostspielig und wird den gewünschten Erfolg nicht erzielen, da keine dauerhafte Präsenz gegeben ist. Auch hier wurde bereits eine Angebotsabfrage an externe Sicherheitsdienste gestartet.

Präferiert wird von Seiten der Stadtverwaltung die regelmäßige Kontrolle der Toilettenanlage durch den Hauswart der Rohrbachhalle. Die Präsenzintervalle sind hier flexibler als bei einem externen Unternehmen und können im Zuge der Regelarbeitszeit abgebildet werden ohne Mehrkosten zu verursachen.

Die Ortspolizeibehörde ist im Rahmen der vielfältigen Gefahrenabwehrmaßnahmen tätig.

Nach unseren Erkenntnissen nächtigt ein Obdachloser geduldet im Bereich des Geldautomaten der Bank 1 Saar.

Es liegt nahe, dass diese Person die öffentliche Toilette zum Zwecke der Körperhygiene aufsucht. Dass die Toilettenanlage vereinzelt durch "Obdachlose", also eine Mehrzahl von Personen als Aufenthaltsplatz genutzt wird, widerspricht dem Zweck einer solchen Anlage, sofern sie zur ursprünglichen Zweckbindung nicht genutzt werden kann.

Eine wie auch immer geartete "Prüfung" der Toilettenanlage durch die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes scheidet aus, da hierfür keine Personalressourcen zur Verfügung stehen, da die originären Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr das Personal vollumfänglich binden.

Sollten sich Personen tatsächlich unberechtigt dort aufhalten, kann gerne die Polizei informiert werden, damit diese die Anlage verlassen. Sofern der Kommunale Ordnungsdienst im Einsatz ist, würde dieser automatisch durch die Vollzugspolizei informiert und die Personen im Rahmen des Hausrechts des Platzes verweisen. 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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