Beschlussvorlage - 2025/1897 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Erläuterung

Die Regelungen der Werbeanlagensatzung der Mittelstadt St. Ingbert sollen insoweit angepasst werden, dass für Werbung in oder an Schaufenstern, Schaukästen oder genehmigten Werbeanlagen nach dieser Satzung keine Genehmigungspflicht entsteht.

Die konkrete Ergänzung der Satzung ist in Vorbereitung und wird in der Sitzung als Tischvorlage vorgestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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