Beschlussvorlage - 2025/1797 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. Ro 38.03 "Industrie- und Technologiepark Rohrbach-Süd II" in St. Ingbert-Rohrbach: Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung (61)
- Bearbeiter:
- Yvonne Volgger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Ortsrat St. Ingbert-Rohrbach
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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06.05.2025
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Beschlussvorschlag
- Abwägungsbeschluss: Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. Ro 38.03 "Industrie- und Technologiepark Rohrbach-Süd II" in St. Ingbert-Rohrbach gemäß der beiliegenden Vorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen. Anlage 1 – Abwägungsvorlage ist Teil des Beschlusses.
- Satzungsbeschluss: Gemäß 3 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. Ro 38.03 "Industrie- und Technologiepark Rohrbach-Süd II", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen. Die Planunterlagen – Stand Satzung – werden gebilligt. Anlage 2 – Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B), Anlage 3 – Begründung, Anlage 4 – Umweltbericht, Anlage 5 – Schallschutzgutachten und Anlage 6 – artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sind Teil des Beschlusses.
Erläuterung
Am 01. Juni 2022 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Ro 38.03 "Industrie- und Technologiepark Rohrbach-Süd II" beschlossen (BV 2022/0160).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB wurden vom Stadtrat am 11.05.2023 (BV 2023/0737) beschlossen und in der Zeit vom 26.05.2023 bis einschließlich 26.06.2023 durchgeführt.
Der im Anschluss unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligungen erarbeitete Bebauungsplanentwurf wurde am 03.12.2024 vom Stadtrat gebilligt und die Offenlage sowie die Beteiligung der Behörden beschlossen. Die Offenlage in Form einer Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit der parallelen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 15.01.2025 bis einschließlich 17.02.2025.
Die im Rahmen der Offenlage und Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden gegeneinander und untereinander abgewogen. Es gingen keine Stellungnahmen ein, die zu einer Änderung von Festsetzungen geführt haben. Lediglich Hinweise wurde ergänzt. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
In dem nun vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. Ro 38.03 "Industrie- und Technologiepark Rohrbach-Süd II" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) werden Festsetzungen zur planungsrechtlichen Regelung des Bestandes sowie zukünftige perspektivische Weiterentwicklungen des Gebietes getroffen.
Der Bebauungsplan soll in der nun vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen werden.
Finanz. Auswirkung
Die Leistungen für die Erstellung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurden bereits 2022 beauftragt. Die Kosten waren unter der HH-Stelle 5.1.10.01.552500 eingestellt. Die Kosten für die vorgeschriebene Veröffentlichung werden nach Genehmigung des Haushaltes über die HH-Stelle 5.1.10.01.553500 finanziert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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470,6 kB
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3,1 MB
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933 kB
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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