Ortsratsvorlage - 2025/1876 OV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsrat Rohrbach bittet die Verwaltung um Prüfung, ob an genannter Stelle eine Fußgängerampel oder ein Zebrastreifen eingerichtet werden kann.

 

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Erläuterung

Die SPD Ortsratsfraktion hat mit Antrag vom 08.04.2025 um Aufnahme des Tagesordnungspunktes gebeten.

Die Verwaltung teilt folgendes mit:

Stellungnahme zu Fußgängerüberwegen und Fußgängerampel:

Fußgängerüberwege sind nur innerorts auf beleuchteten Straßen mit maximal einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung bei mindestens 50 querenden Fußgängern pro Werktagsstunde, mindestens 200 Kraftfahrzeugen in der gleichen Stunde und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt.

Auf beiden Seiten des Fußgängerüberweges müssen Gehwege vorhanden sein.

Da die genannten Voraussetzungen im Bereich der Fußgänger nicht erfüllt sind, kann kein Fußgängerüberweg in der Oberen Kaiserstraße in St. Ingbert-Rohrbach errichtet werden.

Im Rahmen der Einrichtung einer Lichtsignalanlage an gleicher Stelle hat die Verwaltung den Landesbetrieb für Straßenbau um eine Stellungnahme gebeten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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