Information - 2025/1819 INFO

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Beratungsfolge

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Erläuterung

In den vergangenen Jahren haben insbesondere teilnehmende St. Ingberter Vereine wiederholt den Wunsch geäußert, das Stadtfest am zweiten Veranstaltungstag früher enden zu lassen (bisher 3:00 Uhr), da die Teilnehmer u.a. in der Nacht noch abbauen müssen. Auch von Seiten des Sicherheitskreises wurde eine entsprechende Änderung befürwortet, insbesondere mit Blick auf den in dieser Zeit schon fortgeschrittenen Alkoholkonsum.

Im Rahmen der Vorbesprechung mit den Teilnehmern zum Ingobertusfest 2024, die am 14.05.2024 stattfand, wurde die Thematik erneut aufgegriffen. In Absprache und unter Zustimmung der St. Ingberter Vereine wurde das Festende sonntags von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr vorverlegt.

Darüber hinaus wurde bereits 2023 in Abstimmung mit dem GB Bürgerservice und Ordnung eine Vereinfachung des Antragsverfahrens für die Schankerlaubnis umgesetzt. Die einzelnen Standbetreiber müssen seither keinen eigenen Antrag mehr beim Gewerbeamt stellen, da die Beantragung über das Kulturamt in Form eines Sammelantrags für alle zugelassenen Standbetreiber erfolgt.

 

Grundsätzlich sind die Teilnahmebedingungen vom Stadtrat zu beschließen. Da der Versand der Unterlagen frühzeitig erfolgen sollte, damit sowohl Teilnehmer als auch Verwaltung ausreichend Planungszeit haben wurde entschieden, die Unterlagen mit den geänderten Bedingungen zu versenden und die Änderungen dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben. Im Laufe des Jahres sollen die Bedingungen nochmal grundlegend überarbeitet werden und dann im gesamten dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Die oben beschriebenen Änderungen wurden mit dem Versand der Bewerbungsunterlagen am 06.02.2025 wie folgt in den Teilnahmebedingungen umgesetzt:

 

 

Bedingungen für die Teilnahme als Standbetreiber beim Ingobertusfest

§ 6 Abs. 5 Änderung von gesonderter Beantragung der Schankerlaubnis durch den einzelnen Standbetreiber auf Sammelantrag über Kultur.

§ 7 Abs. 2/3 Anpassung der End- und Abbauzeit des Festes sonntags von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr.

 

Die geänderten Bedingungen für die Teilnahme als Standbetreiber beim Ingobertusfest wurden mit "Revision vom 03.02.2025" gekennzeichnet und sind als Anlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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