Beschlussvorlage - 2025/1728 BV-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung Lärmaktionsplanung (LAP) - 4. Stufe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung (61)
- Bearbeiter:
- Yvonne Volgger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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11.03.2025
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Erledigt
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Ortsrat St. Ingbert-Rohrbach
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Anhörung
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10.03.2025
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Erläuterung
Die Erstellung eines Lärmaktionsplans (LAP) für die Mittelstadt St. Ingbert erfolgte erstmals im Jahr 2013. Dieser LAP wurde 2018 auf der Basis der 3. Stufe der Lärmkartierung überprüft und überarbeitet.
Nunmehr steht die 4. Stufe der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie an, auch der Stadt St. Ingbert obliegt die Pflicht, mitgeteilt durch das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar- und Verbraucherschutz, einen Lärmaktionsplan zu erstellen.
Mit der Lärmkartierung 2022 ist erstmals ein europaweit harmonisiertes Berechnungsverfahren für Umgebungslärm festgeschrieben (‘CNOSSOS-EU‘). Diese Berechnungsmethode unterscheidet sich deutlich von derjenigen, die in den vorangegangenen Lärmkartierungen zugrunde gelegt wurde.
Durch die relevante Änderung in den Berechnungsmethoden ergab sich für die Hauptverkehrsstraßen im Saarland die Notwendigkeit einer kompletten Neukartierung in 2022. Die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen obliegt den Gemeinden; sie erfolgte für die Stadt St. Ingbert 2022, wie bereits bei den vorangehenden Kartierungen, landesweit einheitlich. Darauf aufbauend ist der Lärmaktionsplan im Rahmen der 4. Stufe auf Basis der neuen Messsystematik grundständig zu überarbeiten.
Auf Basis dieser Neukartierung, die den Kommunen von der Landesregierung des Saarlandes zur Verfügung gestellt wurde, ist der Lärmaktionsplan für die Mittelstadt St. Ingbert fortzuschreiben bzw. zu überarbeiten. Die Aufstellung der Lärmaktionspläne erfolgt gemäß § 47e BImSchG durch die Gemeinden, in ihr Ermessen sind nach § 47d auch die Festlegung von Maßnahmen gestellt.
Die Fortschreibung des LAP wurde im August 2023 an das Schalltechnische Beratungsbüro GSB GbR, Nohfelden, in Auftrag gegeben.
Im Rahmen der Aufstellung bzw. Fortschreibung ist die Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 BImSchG einzubeziehen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich zu den Vorschlägen der Planung zu äußern und an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Ebenso sind im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans die Behörden zu beteiligen und um Stellungnahme zu bitten.
Am 03.12.2024 hat der Stadtrat den Entwurf der Fortschreibung gebilligt und die Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage und Bereitstellung der Unterlagen im Internet hat in der Zeit vom 18.12.2024 bis einschließlich 31. Januar 2025 stattgefunden. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit E-Mail vom 13.12.2024 an der Fortschreibung des LAP beteiligt sowie über die Bereitstellung der Unterlagen informiert und um Stellungnahme bis zum 31. Januar 2025 gebeten.
Seitens der Öffentlichkeit sind 11 Stellungnahmen eingegangen. Seitens der Behörden (inkl. Ortsräte) wurden 13 Stellungnahmen abgegeben.
Die von den Ortsräten im Rahmen der Billigung des Entwurfs vorgebrachten Anregungen wurden ebenfalls eingearbeitet bzw. im Rahmen der Abwägung berücksichtigt.
Der Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen ist der beigefügten Übersicht (Anlage 2) zu entnehmen.
Bevor der Lärmaktionsplan beschlossen werden soll, sollen eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau erfolgen und detaillierte Berechnungen seitens des LfS durchgeführt werden. Mit diesen Berechnungen soll die Erforderlichkeit der im Lärmaktionsplan beschriebenen Maßnahmen noch einmal detailliert überprüft werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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137,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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701,8 kB
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