Ortsratsvorlage - 2025/1800 OV
Grunddaten
- Betreff:
-
Photovoltaik auf öffentlichen Flächen und öffentlichen Gebäuden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Ortsratsvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung (61)
- Bearbeiter:
- Dr. Hans-Henning Krämer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Ortsrat St. Ingbert-Oberwürzbach
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Kenntnisnahme
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13.03.2025
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Erläuterung
Die SPD und die CDU Ortsratsfraktion St. Ingbert – Oberwürzbach haben mit Anträgen vom 27. bzw. 28.02.2025 um Aufnahme des Tagesordnungspunktes gebeten.
Stellungnahme der Abteilung Gebäudemanagement:
Mit Verweis auf die Ortsratssitzung vom 23.11.2023 der Stellungnahme vom 04.12.2024, wird wiederholt eine Stellungnahme zu vorgenannten Anträgen verfasst bzw. die bereits schriftlich weitergereichte Stellungnahme mit Datum vom 04.12.2024 eingefügt.
Nutzungsmöglichkeit Photovoltaik auf städtischen Gebäuden in Oberwürzbach (Stellungnahme vom 04.12.2024)
Bereits in der Sitzung vom 23.11.2023 wurde durch den Abteilungsleiter der Abteilung Gebäudemanagement den Ortsratsmitgliedern eine detaillierte Ausführung über die Machbarkeit bzw. Nutzung von Dachflächen durch Photovoltaikmodule gegeben.
Die aufgeführten Objekte wie Leichenhalle, Kindergarten und Dorfgemeinschaftshaus wurden ebenfalls in die Erläuterungen mit einbezogen.
Um eine Auffrischung der damals genannten Fakten zu erzeugen werden die Objekte nochmals kurz vorgestellt.
- Leichenhalle Oberwürzbach
Von der Ausrichtung ist das Gebäude geeignet eine Photovoltaikanlage zu installieren. Eine Verschattung durch Bäume oder Gebäude findet nicht statt. Bei der Anlagengröße wird es sich um eine Kleinanlage handeln die montiert werden kann.
- Kindergarten
Nicht alle Dachflächen sind zur Belegung durch Photovoltaikmodule geeignet sei es durch Ausrichtung und Verschattung oder durch die Dachkonstruktion bedingt.
Im Kindergarten ist bereits eine Luft/Wasserwärmepumpe installiert die über Solarmodule gespeist wird, die auf dem Dach des Bewegungsraumes installiert sind diese geneigte Dachfläche mit Ziegeleindeckung bietet noch Optionen zur Installation von weiteren Solarmodulen mit denn die Wärmepumpe z.B. gespeist werden kann.
Die erhabenen Dachflächen der Betreuungsräume in diesem Fall Flachdächer mit Folieneindeckung als wasserführende Ebene können ebenfalls noch als Fläche in Betracht gezogen werden.
Die Tieferliegenden Fachdachflächen zwischen den Betreuungsräumen sind nicht geeignet da hier eine Verschattung durch die vorgenannten Flächen erfolgt. Desweiteren sind Mindestabstände von Lichtkuppeln und RWA`s einzuhalten.
Der Erweiterungsbau (Speisesaal und Kinderkrippe ist für eine Belegung nicht geeignet da
es sich hier um eine Kalzip Leichtdachsystemkonstruktion handelt die keine weiteren Lasten außer der mit eingerechneten Schneelast aufnehmen kann.
Eine Möglichkeit der Dachflächennutzung wäre gegeben durch eine „Klebevariante“ die direkt auf der Dachfläche aufgebracht wird. Der Wirkungsgrad dieser geklebten Variante ist bei weitem nicht gleichzusetzen mit den bekannten Modulen.
- Dorfgemeinschaftshaus
Bei der Dachkonstruktion handelt es sich um ein Pultdach 2 Fach über dem Saal- und den Sozial- und Versorgungsräumen und ein Flachdach über dem Eingangsbereich. Bei den Pultdächern handelt es sich um eine Sandwichpaneele die noch Lasten aufnehmen können. Bei diesen Paneelen besteht jedoch durch die geringe Blechdicke das Problem der Panellenverankerung. Insbesondere die Windsogkräfte können hier nicht oder nur bedingt aufgenommen werden.
Das Flachdach mit Bitumeneindeckung über dem Eingangsbereich ist wegen der Verschattung durch die angrenzenden Pultdächer nicht mit Modulen belegbar.
Eine externe Begutachtung der Dachflächen durch externe „Gutachter“ ist und war nicht erforderlich da die statischen Voraussetzungen der Fachabteilung bekannt sind. Der Top in der Sitzung am 26.09.2024 wurde nicht von der Abteilung Gebäudemanagement bearbeitet, die dort getroffene Aussage steht im Widerspruch zu den bereits getätigten Ausführungen im November 2023.
Ergänzung zu der Dachflächenbelegung mit Photovoltaikbelegung bei der Leichenhalle
Anfrage der CDU – Ortsratsfraktion vom 27.02.2025
- Ergänzungen Leichenhalle
Hierzu gab es eine weitere Rückfrage der CDU- Ortsratsfraktion was man unter einer Kleinanlage verstehen kann. Bei einer Dachfläche von max. 65,00m² ohne Berücksichtigung von Abstandsflächen an den Rändern spricht man von einer Kleinanlage. Bei den oben ausgeführten Erläuterungen wurde bereits das Maximum einer Belegung als Annahme getroffen.
Ergänzend nochmals die Erläuterung zur Oberwürzbachhalle und Schule am Hasenfels mit Sporthalle wie bereits erfolgt.
- Oberwürzbachhalle
Um die Dachfläche der Oberwürzbachhalle mit Photovoltaikmodulen zu belegen ist eine Erneuerung der gesamten Dachfläche erforderlich. Danach ist eine Belegung der Dachfläche mit Modulen möglich. Diese Vorgehensweise wurde bei verschiedenen anderen Projekten praktiziert und umgesetzt, wie Süd-, Albert Weisgerber-, Pestalozzischule, Stadthalle St. Ingbert und Feuerwehr St. Ingbert Mitte.
- - Hasenfelsschule und Sporthalle
Aufgrund der Ausrichtung und Lage der Gebäude ist eine Belegung mit Modulen nicht zielführend.
Zu den zur Verfügung stehenden Freiflächen wird die Stadtplanung bzw. die Abteilung Stadtgrün und Friedhofswesen Aussagefähig sein.
Stellungnahme Stadtentwicklung Herr Dr. Krämer:
Im August 2024 hat die Stadtverwaltung das Büro BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur mit einer Standortkonzeption zur Ermittlung von Flächen zur Errichtung von Freiflächensolaranlagen im Stadtgebiet von St. Ingbert beauftragt. Hierbei wertete das Planungsbüro umfangreiche Datensätze des Landesamts für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung aus. Auch flossen kommunale Daten etwa zu Bebauungsplänen etc. in die Potenzialermittlung ein. Trotz zahlreicher Ausschlussbereiche aufgrund raumordnerischer und fachgesetzlicher Vorrangfunktionen (Siedlungsflächen, Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen, Vorranggebiete für Freiraumschutz, Arten- und Biotopschutz sowie Wasserwirtschaft) ermittelte der Gutachter 74 ha potenzielle Eignungsfläche für alle Arten von Photovoltaik sowie 59 ha für Agrophotovoltaik auf landwirtschaftlichen Vorrangflächen.
In Oberwürzbach wurden hierbei vier Potenzialflächen ermittelt: südlich der Hauptstraße in Richtung Oberthaler Berg, nördlich der Talstraße hinter der Wohnbebauung sowie zwei Flächen am Farrenberg. Infolge der straken Parzellierung dürfte die Akquisition der Grundstücke nur sehr aufwändig zu bewerkstelligen sein.
Eine Vorstellung der Ergebnisse der Studie wird in einer gemeinsamen Sitzung aller Ortsräte zeitnah stattfinden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,4 MB
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