Beschlussvorlage - 2025/1792 BV
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Änderung der Richtlinien für die Verleihung des Albert-Weisgerber-Preises für Bildende Kunst der Stadt St. Ingbert
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Städtischer Kunstbesitz und Albert-Weisgerber Stiftung (43)
 
- Bearbeiter:
 - Andrea Fischer
 
- Beteiligt:
 - Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Kultur (1); Justitiariat (13); Kultur (11)
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA | 
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●
Erledigt
 
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 Stadtrat 
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 Entscheidung 
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 11.03.2025 
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Beschlussvorschlag
In § 9 der Richtlinien zur Verleihung des Albert-Weisgerber-Preises für Bildende Kunst der Stadt St. Ingbert wird der Satz
" - ein bisheriger Albert-Weisgerber-Preisträger"
ersetzt durch
"- und jeweils für eine Verleihungsperiode der vorherige Preisträger, im Verhinderungsfall ein bisheriger Preisträger"
Erläuterung
Gemäß dem bisherigen § 9 der Richtlinien zur Verleihung des Albert-Weisgerber-Preises für Bildende Kunst gehören dem Fachpreisgericht auch ein bisheriger Albert-Weisgerber-Preisträger an. Die Verwaltung schlägt vor, die Fachpreisjury künftig immer jeweils für eine Preisverleihungsperiode mit dem letzten Albert-Weisgerber-Preisträger bzw. der letzten Albert-Weisgerber-Preisträgerin zu besetzen.
Da die Ausstellung der 20. Albert-Weisgerber-Preisträgerin Sigrun Olafsdottir erst vom 28.11.2025 bis 12. April 2026 im Saarlandmuseum präsentiert wird und somit nicht das ganze Preisverleihungsprocedere durchgeführt ist, wird in der diesjährigen Jury die 19. Albert-Weisgerber-Preisträgerin Annegret Leiner Mitglied sein.
Aufgrund der notwendigen Vorbereitungszeit der Jurymitglieder für die Jury-Sitzung im Juni 2025 wird auf die Vorberatung im Kulturausschuss verzichtet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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 1 
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 (wie Dokument) 
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 1,5 MB 
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