Beschlussvorlage - 2025/1792 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Richtlinien für die Verleihung des Albert-Weisgerber-Preises für Bildende Kunst der Stadt St. Ingbert
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Städtischer Kunstbesitz und Albert-Weisgerber Stiftung (43)
- Bearbeiter:
- Andrea Fischer
- Beteiligt:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Kultur (1); Justitiariat (13); Kultur (11)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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11.03.2025
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Beschlussvorschlag
In § 9 der Richtlinien zur Verleihung des Albert-Weisgerber-Preises für Bildende Kunst der Stadt St. Ingbert wird der Satz
" - ein bisheriger Albert-Weisgerber-Preisträger"
ersetzt durch
"- und jeweils für eine Verleihungsperiode der vorherige Preisträger, im Verhinderungsfall ein bisheriger Preisträger"
Erläuterung
Gemäß dem bisherigen § 9 der Richtlinien zur Verleihung des Albert-Weisgerber-Preises für Bildende Kunst gehören dem Fachpreisgericht auch ein bisheriger Albert-Weisgerber-Preisträger an. Die Verwaltung schlägt vor, die Fachpreisjury künftig immer jeweils für eine Preisverleihungsperiode mit dem letzten Albert-Weisgerber-Preisträger bzw. der letzten Albert-Weisgerber-Preisträgerin zu besetzen.
Da die Ausstellung der 20. Albert-Weisgerber-Preisträgerin Sigrun Olafsdottir erst vom 28.11.2025 bis 12. April 2026 im Saarlandmuseum präsentiert wird und somit nicht das ganze Preisverleihungsprocedere durchgeführt ist, wird in der diesjährigen Jury die 19. Albert-Weisgerber-Preisträgerin Annegret Leiner Mitglied sein.
Aufgrund der notwendigen Vorbereitungszeit der Jurymitglieder für die Jury-Sitzung im Juni 2025 wird auf die Vorberatung im Kulturausschuss verzichtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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