Beschlussvorlage - 2025/1792 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In § 9 der Richtlinien zur Verleihung des Albert-Weisgerber-Preises für Bildende Kunst der Stadt St. Ingbert wird der Satz

" - ein bisheriger Albert-Weisgerber-Preisträger"

ersetzt durch

"- und jeweils für eine Verleihungsperiode der vorherige Preisträger, im Verhinderungsfall ein bisheriger Preisträger"

 

 

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Erläuterung

Gemäß dem bisherigen § 9 der Richtlinien zur Verleihung des Albert-Weisgerber-Preises für Bildende Kunst gehören dem Fachpreisgericht auch ein bisheriger Albert-Weisgerber-Preisträger an. Die Verwaltung schlägt vor, die Fachpreisjury künftig immer jeweils für eine Preisverleihungsperiode mit dem letzten Albert-Weisgerber-Preisträger bzw. der letzten Albert-Weisgerber-Preisträgerin zu besetzen.

Da die Ausstellung der 20. Albert-Weisgerber-Preisträgerin Sigrun Olafsdottir erst vom 28.11.2025 bis 12. April 2026 im Saarlandmuseum präsentiert wird und somit nicht das ganze Preisverleihungsprocedere durchgeführt ist, wird in der diesjährigen Jury die 19. Albert-Weisgerber-Preisträgerin Annegret Leiner Mitglied sein.

Aufgrund der notwendigen Vorbereitungszeit der Jurymitglieder für die Jury-Sitzung im Juni 2025 wird auf die Vorberatung im Kulturausschuss verzichtet.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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