Beschlussvorlage - 2025/1784 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines Konsortialvertrages mit dem Tierheim Homburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnung (31)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beteiligt:
- Haushalt (20)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
11.03.2025
|
Erläuterung
In seiner Sitzung am 03.05.2018 hat der Stadtrat dem Abschluss eines ,,Vertrages zur Liquiditätssicherung der Tierheime des Tierschutzvereins Neunkirchen Saar und Umgebung e.V. und des Tierschutzvereins Homburg Saar und Umgebung e.V." einstimmig zugestimmt (Vorlage VO/3524/18/1).
Ausgangspunkt war die dramatische finanzielle Situation der Tierheime in Niederlinxweiler und Homburg seit dem Jahr 2015. Die Federführung zur Verhandlung des Konsortialvertrages mit den Tierheimen Neunkirchen Saar und Umgebung e.V. in Niederlinxweiler und des Tierschutzvereins Homburg Saar und Umgebung e.V. in Homburg lag beim Landkreis Neunkirchen. Für die Jahre 2018 – 2023 waren folgende Landkreise und Kommunen Vertragspartner:
- Landkreis Neunkirchen
- Landkreis St. Wendel
- Saarpfalz-Kreis
- sowie die Städte und Gemeinden Neunkirchen, Ottweiler, Eppelborn, Illingen, Merchweiler, Schiffweiler, Spiesen-Elversberg, St. Wendel, Marpingen, Namborn,, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal, Tholey, Homburg, St. Ingbert, Bexbach, Blieskastel, Gersheim, Kirkel sowie Mandelbachtal.
Nach dem Ende dieser Vereinbarung zum 31.12.2023 teilte der Landkreis Neunkirchen mit, dass er nicht mehr für die zukünftige Spitz-Abrechnung aus den Verträgen und für die Neuverhandlungen eines Konsortialvertrages zur Verfügung stehe. Da die Unterbringung der Fundtiere seit 01.01.2024 nicht mehr vertraglich geregelt war, übernahm der Saarländische Städte- und Gemeindetag (SSGT) ab Januar 2024 die Federführung über die Gespräche mit den beteiligten Landkreisen und Kommunen sowie den beiden Tierheimen. Ergebnis hiervon war die Konsortialvereinbarung zur Betreuung von Fundtieren für das Jahr 2024 vom April 2024. Neue beteiligte Gebietskörperschaften waren nunmehr nur noch die Städte und Gemeinden Bexbach, Blieskastel, Gersheim, Homburg, Kirkel, Mandelbachtal, Neunkirchen, St. Ingbert und Spiesen Elversberg sowie der Tierschutzverein Homburg/Saar und Umgebung e.V.
Bereits im Jahr 2024 kam es zu Differenzen zwischen dem Tierschutzverein Homburg sowie dem in St. Ingbert-Oberwürzbach ansässigen Katzenhaus des Vereins der Katzenfreunde Wadgassen e.V. Es zeichnete sich ab, dass es zukünftig in St. Ingbert sowohl eine Vereinbarung mit dem Tierheim Homburg als auch dem Katzenhaus Oberwürzbach geben muss, nicht zuletzt aufgrund des finanziell geringen Anteils in Höhe von 4.000 € jährlich, den das Tierheim Homburg dem Katzenhaus überlassen musste.
Aufgrund der Differenzen und der Bitte des Katzenvereins trafen sich Vertreter des SSGT und der Mittelstadt St. Ingbert am 27.01.2025 mit den Vorstandsmitgliedern beider Vereine im Katzenhaus Oberwürzbach, um über die verschiedenen Möglichkeiten einer vertraglichen Regelung innerhalb eines klaren Finanzrahmens zu diskutieren. Beide Vereine nahmen den unsererseits favorisierten Vertragsvorschlag (jeweils 50 %-Anteil) mit in die jeweiligen Vereinsvorstände, um diese über die Annahme abstimmen zu lassen. Die jährlichen Zuschüsse je Einwohner betragen für die Jahre 2025 – 2027 jährlich steigend 1,30 €, 1,40 € und 1,50 €. Ursprünglich hatten die Tierheime 2 €, mindestens jedoch 1,50 € bzw. 1,60 € gefordert.
Insoweit wurde für St. Ingbert eine Sonderlösung dergestalt gefunden, dass alle Fundtiere -mit Ausnahme von Katzen- innerhalb des Stadtgebietes nach Homburg verbracht werden. Sämtliche Katzen werden jedoch ausnahmslos ins Katzenhaus Oberwürzbach gebracht.
Die Stadt St. Ingbert ist weiterhin an einer vertraglichen Regelung zur Unterbringung von Fundtieren interessiert, da sie andernfalls aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß den §§ 967 ff. BGB in Verbindung mit § 90a Satz 3 BGB die notwendige Betreuung und Unterbringung von Fundtieren, d.h. eine artgemäße Ernährung, Pflege und Unterbringung selbst sicherstellen müsste, was weder personell noch finanziell darstellbar wäre. Diese Aufwendungen für Personal, artgerechte Unterbringung, Tierarztkosten, mehrfaches Ausführen (täglich) sowie den Neubau von Hundezwingern, würden den jährlich zu zahlenden Konsortialbeitrag in jedem Fall übersteigen.
Der SSGT fungiert hier als weiterer Beteiligter, da er als Vermittler alle Gespräche mit den beteiligten Tierheimen sowie den Gebietskörperschaften koordiniert und die Vertragsentwürfe vorbereitet hat.
Die Mitteilung über die Annahme der Verträge durch beide Vereine erfolgte am 12. Februar, so dass eine Vorberatung nicht möglich war.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
27 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
45,6 kB
|
