Beschlussvorlage - 2024/1706 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Als Mitglieder des Seniorenbeirates für die Legislaturperiode 2024 bis 2029 wurden durch Mehrheitswahl gewählt:

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

Als Nachrücker wurde bestimmt:

16.

 

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Erläuterung

Gemäß der Satzung des Seniorenbeirats der Stadt St. Ingbert hat die Verwaltung mittels öffentlicher Bekanntmachung am Samstag, den 02.11.2024 in der Saarbrücker Zeitung die Wahl des neuen Seniorenbeirates ausgeschrieben.

In der Zeit vom 02.11.2024 bis zum 30.11.2024 waren alle Bürger der Stadt St. Ingbert, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und nicht Mitglied in einem der städtischen Gremien sind, aufgerufen, sich für die Mitgliedschaft im Seniorenbeirat zu bewerben.

Zum Stichtag 30.11.2024 haben 17 Personen ihre Bewerbung abgegeben. Eine Bewerbung wurde aus gesundheitlichen Gründen mündlich zurückgezogen.

Alle Bewerber erfüllen die Voraussetzung und können zur Wahl zugelassen werden.

Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden vom Stadtrat nach den Grundsätzen

der Mehrheitswahl gewählt. Gewählt ist dabei, wer mehr als die Hälfte der

abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat. Überschreitet die Zahl der Bewerber, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben, die in Absatz 2 festgesetzte Mitgliederzahl, so werden diese in der Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl als Nachrücker durch den Stadtrat festgestellt. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das zu ziehende Los über die Reihenfolge. Der Stadtrat benennt aus seiner Mitte ein Mitglied, welches das Los zieht.

 

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Finanz. Auswirkung

Im Produkt 3.6.40.01. sind Mittel für die Arbeit des Seniorenbeirates eingestellt.

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Anlagen

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