Information - 2025/1732 BV

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Nachdem der Kulturausschuss in den vergangenen Jahren übereingekommen ist, dass es sich bei der Verteilung der Zuschüsse für die Kulturrings Veranstaltungen um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, erfolgt nur noch eine Mitteilung über die errechneten Zuschussbeträge der einzelnen Vereine.

 

Die Zuschussobergrenze für den Kulturring 2025 wird demnach aufgrund der vorliegenden Anträge wie folgt festgelegt; die endgültige Zuschusshöhe wird nach Vorlage der Abrechnung festgelegt:

 

Bergkapelle St. Ingbert e. V.              1.500,00 €

Katholische Kirchengemeinde Heiliger Ingobertus

 mit Le Concert Lorrain     1.500,00 €

Städtisches Orchester e. V. St. Ingbert  1.366,67 €

Lebenshilfe Saarpfalz e. V.                         1.313,33 €

Chor der Brauerei Becker e. V.                              260,00 €

Förderverein Kirchenmusik St. Hildegard e. V.        1.500,00 €

 

 

Abrechnung Kulturring 2024

Die Zuschussgrenze für den Kulturring 2024 wurden aufgrund der vorliegenden Anträge festgelegt; die tatsächliche Zuschusshöhe wurde nach Vorlage der Abrechnung (detaillierte Aufstellung über Aufwendungen und Erträge) unter Berücksichtigung der Zuschussrichtlinien ermittelt und wie folgt ausgezahlt:

 

Verein      Zuschussobergrenze Tatsächlich gezahlt

Bergkapelle St. Ingbert e. V.    1.500,00 € Keine Abrg. erhalten

Förderverein Kirchenmusik St. Hildegard e. V. 1.400,00 € 1.297,50 €

Förderverein Kirchenmusik MLK + Christuskirche 1.500,00 € 1.500.00 €

Städtisches Orchester e. V. St. Ingbert  1.500,00 € Keine Abrg. erhalten

 

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Finanz. Auswirkung

Entsprechende Mittel für die Zuschussobergrenzen stehen im Haushaltsplan bei Buchungsstelle 2.5.02.01.531800 bereit.

 

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