Information - 2024/1702 AN

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Erläuterung

Im Zuge des Syrienkriegs kam es in den Jahren 2015/2016 zu einem signifikanten Zustrom von Geflüchteten. Damals wurde entschieden, dass die Stadt St. Ingbert zur Unterbringung von Flüchtlingen keine langfristigen Mietverträge mit Privatpersonen abschließt, stattdessen wurde ein Konzept bevorzugt, bei dem Geflüchtete überwiegend in städtischem Wohnraum bzw. in eigens geschaffenen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Privatwohnungen wurden damals nur mittels Standartmietverträgen angemietet und zwischenzeitlich bis auf 2 Mietverträge rückabgewickelt. Bei den beiden noch bestehenden Mietverträgen wird versucht, diese in naher Zukunft in Privatmietverträge zwischen den Mietern und Eigentümern umzuwandeln. 

Nach der Zuweisung nach St. Ingbert und Unterbringung in den Gemeinschafts-unterkünften werden die Geflüchtete in privaten Wohnraum vermittelt. Dabei wird der Mietvertrag direkt zwischen den Geflüchteten und den Vermietern abgeschlossen. Derzeit leben in St. Ingbert Personen mit Flüchtlingshintergrund in insgesamt 535 Privatwohnungen und 14 Häusern mit privaten Mietverträgen.

Da die Stadt keine langfristigen Mietverträge (z. B. mit 10-jähriger Laufzeit) mit Privatpersonen hat, wurden dementsprechend auch keine Mietausfallerstattungen beim zuständigen Ministerium beantragt. Leerstände hat es keine gegeben.

Diese von uns gewählte Art der Unterbringung hat sich in der Praxis als effizient erwiesen. Auch mit der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine wurde dieses Verfahren beibehalten. Es bietet mehrere Vorteile:

  •           Die Abteilung kann notwendige Kapazitäten bedarfsorientiert schaffen, ohne langfristige Bindungen einzugehen.
  •           Gemeinschaftsunterkünfte sind in der Betreuung kostengünstiger, da hier eine engmaschigere Betreuung und Überwachung des Wohnraums möglich ist.
  •           Langfristige Mietverträge bergen unkalkulierbare Folgekosten, insbesondere im Hinblick auf Renovierungsmaßnahmen vor der Rückgabe des Wohnraums an die Eigentümer.

Die bisherige Vorgehensweise der Stadt hat sich als wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll erwiesen. Es ermöglicht eine bedarfsgerechte Unterbringung der Geflüchteten bei gleichzeitiger Minimierung von finanziellen Risiken für die Kommune.

43 städtische Wohnungen werden zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt. Des Weiteren werden 6 Gebäude, die im Eigentum der Stadtverwaltung stehen, als Gemeinschaftsunterkünfte verwendet.

Da die eigenen Kapazitäten bei der enormen Zuweisung von Ukraineflüchtlingen in den Jahren 2022 und 2023 nicht ausreichten, wurden von Privatpersonen bzw. von Kirchengemeinden noch 3 Häuser bzw. 1 Wohnung angemietet, welche ebenfalls als Gemeinschaftsunterkünfte genutzt werden.  Hier wurde zwischen den Eigentümern und der Stadt Standartmietverträge abgeschlossen, die jederzeit vertragsgerecht gekündigt werden können.

Auch in der Alten Schmelz Siedlung stehen uns 5 Häuser und 1 Wohnung zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. Leerstände gab es hier nur während notwendiger Renovierungsmaßnahmen.

 

Für weitere Fragen steht der Fachbereich in der Sitzung zur Verfügung.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...