Beschlussvorlage - 2025/1709 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsbezirk St. Ingbert-Rentrisch
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste (10)
- Bearbeiter:
- Kathrin Hary
- Beteiligt:
- Haushalt (20); Rechnungsprüfung (03)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Ortsrat St. Ingbert-Rentrisch
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Entscheidung
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20.01.2025
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Erläuterung
Die bisherige Schiedsperson für den Schiedsbezirk St. Ingbert-Rentrisch hat ihr Amt niedergelegt. Daher erfolgte eine Neuausschreibung der Stelle für den Schiedsbezirk St. Ingbert-Rentrisch.
Die Stelle der Schiedsperson im Schiedsbezirk St. Ingbert-Rentrisch ist gemäß Ziffer 2 der Verwaltungsvorschrift zu § 3 Saarländische Schiedsordnung (SSchO) in geeigneter Form bekanntzumachen, damit sich interessierte Personen zur Wahl stellen können. Die Veröffentlichung einer entsprechenden Ausschreibungsannonce wurde in den örtlichen Medien öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus wurde die Ausschreibung auf der Internetseite und in den sozialen Medien der Stadt St. Ingbert veröffentlicht.
Die Bewerbungsfrist endete mit Ablauf des 11. November 2024. Innerhalb dieser Frist gingen 2 Bewerbungen bei der Stadt St. Ingbert ein. Hiervon erfüllte jedoch nur eine Bewerberin die in § 2 Abs. 3 Nr. 2 SSchO genannten Voraussetzungen. Bei der Bewerberin handelt es sich um Frau Simone Steinfeld, welche zur Ortsratssitzung eingeladen wurde.
Die Bewerbungsunterlagen wurden als Anlage im nichtöffentlichen Teil der Sitzungseinladung beigefügt.
Schiedsleute werden nach § 3 Abs. 1 SSchO in Verbindung mit § 73 Abs. 3 Nr. 10 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom jeweiligen Ortsrat des betreffenden Gemeindebezirks für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Die Wahl ist nach § 74 Nr. 11 in Verbindung mit § 46 KSVG durch geheime Abstimmung in öffentlicher Sitzung durchzuführen.
Die zu Schiedspersonen Gewählten bedürfen der Bestätigung durch die Direktorin des Amtsgerichtes St. Ingbert.
