Ortsratsvorlage - 2024/1686 OV
Grunddaten
- Betreff:
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Nutzungsmöglichkeiten Photovoltaik städtische Gebäude - Oberwürzbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Ortsratsvorlage
- Federführend:
- Gebäudemanagement (65)
- Bearbeiter:
- Tamara Barrois
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung (61)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Ortsrat St. Ingbert-Oberwürzbach
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Kenntnisnahme
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12.12.2024
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Erläuterung
Die CDU-Ortsratsfraktion bittet um Aufnahme des Tagesordnungspunktes.
Die Verwaltung teilt folgendes mit:
Bereits in der Sitzung vom 23.11.2023 wurde durch den Abteilungsleiter der Abteilung Gebäudemanagement den Ortsratsmitgliedern eine detaillierte Ausführung über die Machbarkeit bzw. Nutzung von Dachflächen durch Photovoltaikmodule gegeben.
Die aufgeführten Objekte wie Leichenhalle, Kindergarten und Dorfgemeinschaftshaus wurden ebenfalls in die Erläuterungen mit einbezogen.
Um eine Auffrischung der damals genannten Fakten zu erzeugen werden die Objekte nochmals kurz vorgestellt.
- Leichenhalle Oberwürzbach
Von der Ausrichtung ist das Gebäude geeignet eine Photovoltaikanlage zu installieren. Eine Verschattung durch Bäume oder Gebäude findet nicht statt. Bei der Anlagengröße wird es sich um eine Kleinanlage handeln die montiert werden kann.
- Kindergarten
Nicht alle Dachflächen sind zur Belegung durch Photovoltaikmodule geeignet, sei es durch Ausrichtung und Verschattung oder durch die Dachkonstruktion bedingt.
Im Kindergarten ist bereits eine Luft/Wasserwärmepumpe installiert die über Solarmodule gespeist wird, die auf dem Dach des Bewegungsraumes installiert sind diese geneigte Dachfläche mit Ziegeleindeckung bietet noch Optionen zur Installation von weiteren Solarmodulen mit denn die Wärmepumpe z.B. gespeist werden kann.
Die erhabenen Dachflächen der Betreuungsräume in diesem Fall Flachdächer mit Folieneindeckung als wasserführende Ebene können ebenfalls noch als Fläche in Betracht gezogen werden.
Die Tieferliegenden Fachdachflächen zwischen den Betreuungsräumen sind nicht geeignet da hier eine Verschattung durch die vorgenannten Flächen erfolgt. Desweiteren sind Mindestabstände von Lichtkuppeln und RWA`s einzuhalten.
Der Erweiterungsbau (Speisesaal und Kinderkrippe ist für eine Belegung nicht geeignet da
es sich hier um eine Kalzip Leichtdachsystemkonstruktion handelt die keine weiteren Lasten außer der mit eingerechneten Schneelast aufnehmen kann.
Eine Möglichkeit der Dachflächennutzung wäre gegeben durch eine „Klebevariante“ die direkt auf der Dachfläche aufgebracht wird. Der Wirkungsgrad dieser geklebten Variante ist bei weitem nicht gleichzusetzen mit den bekannten Modulen.
- Dorfgemeinschaftshaus
Bei der Dachkonstruktion handelt es sich um ein Pultdach 2 Fach über dem Saal- und den Sozial- und Versorgungsräumen und ein Flachdach über dem Eingangsbereich. Bei den Pultdächern handelt es sich um eine Sandwichpaneele die noch Lasten aufnehmen können. Bei diesen Paneelen besteht jedoch durch die geringe Blechdicke das Problem der Photovoltaikpaneelenverankerung. Insbesondere die Windsogkräfte können hier nicht oder nur bedingt aufgenommen werden.
Das Flachdach mit Bitumeneindeckung über dem Eingangsbereich ist wegen der Verschattung durch die angrenzenden Pultdächer nicht mit Modulen belegbar.
Eine externe Begutachtung der Dachflächen durch externe „Gutachter“ ist und war nicht erforderlich, da die statischen Voraussetzungen der Fachabteilung bekannt sind.
