Ortsratsvorlage - 2024/1685 OV
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendraum Oberwürzbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Ortsratsvorlage
- Federführend:
- Soziales und Integration (51)
- Bearbeiter:
- Tamara Barrois
- Beteiligt:
- Gebäudemanagement (65)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat St. Ingbert-Oberwürzbach
|
Kenntnisnahme
|
|
|
12.12.2024
|
Erläuterung
Die Ortsvorsteherin, die SPD- und die CDU-Ortsratsfraktion bitten um Aufnahme des Tagesordnungspunktes.
Die Verwaltung teilt folgendes mit:
Im Rahmen der Sitzung des Runden Tisches am 18.10.2024 stellte die Verwaltung fest, dass es zwischen Verwaltung und Ortsrat auf der einen Seite und den Jugendlichen auf der anderen Seite unterschiedliche Auffassungen gibt, wie der Jugendraum genutzt werden darf.
Um zukünftig Unstimmigkeiten zu vermeiden sollte man folgende Punkte vertraglich regeln:
• Öffnungszeiten
• Nutzung des Jugendraums insbesondere bei Geburtstagsfeiern,
• Lärmschutz
• Wahrung der Anwohnerinteressen
Der Ortsrat soll prüfen, ob alle Punkte die einer Regelung bedürfen von der Stadt aufgeführt wurden und ggf. fehlende Punkte ergänzen:
1. Öffnungszeiten:
• freitags von 18-2 Uhr;
• montags bis donnerstags 18-22 Uhr (optional)
• samstags und sonntags geschlossen
• Veranstaltungen außerhalb der geregelten Öffnungszeiten müssen durch die Ortsvorsteherin / den Ortsvorsteher genehmigt werden.
• Dauerhafte Änderungen der Öffnungszeiten müssen vom Ortsrat beschlossen werden.
2. Untervermietungen/Feiern
• Untervermietung sind nicht gestattet.
• Geburtstagsfeiern dürfen im Jugendraum im Rahmen der genehmigten Öffnungszeiten durchgeführt werden. Es muss immer ein Verantwortlicher des Jugendraums anwesend sein.
• Geburtstagsfeiern und Veranstaltungen müssen per Mail dem Jugendbüro mitgeteilt werden. Dieses informiert den Hausmeister und die Ortsvorsteherin per Mail.
3. Lärmschutz: TA-Lärm ist einzuhalten.
• Bei der Nutzung des Gebäudes sind die gesetzlich vorgeschriebenen Immissionswerte einzuhalten:
Tag (06.00 – 22.00 Uhr) 60 dB(A),
Nacht (22.00 – 06.00 Uhr) 45 dB(A)
Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Richtwerte um nicht mehr als
20 dB(A) überschreiten.
• Verlegung des Eingangs. Zukünftig soll der offizielle Eingang wieder genutzt werden und der Notausgang wirklich nur noch im Notfall genutzt werden.
• Beim Öffnen des Notausgangs wird der komplette Stadtteil beschallt.
• Rauchen: Standort Aschenbecher (Raucherbereich) soll vom Ortsrat festgelegt werden.
Möglichkeit a) Auf dem Parkplatz vor der Schule am Hasenfels
b) Rechts neben dem Notausgang
c) anderer Standort
4. Tag der offenen Tür / Anwohnerplattform
• Vor dem Vertragsabschluss sollte an einem Freitag ein Tag der offenen Tür stattfinden, an dem sich die Anwohner den Jugendraum anschauen und ihre Interessen bzw. Ihre Anliegen vorbringen können.
• Um Terminvorschläge von Seiten des Ortsrates wird gebeten.
5. Runder Tisch
• Einmal im Halbjahr, bei Bedarf öfter
Weitere Vorgehensweise:
• Bis Anfang Januar werden GB 5/51 und GB 6/65 einen Vertragsentwurf erstellen.
• Anfang Januar wird Termin für den Tag der offenen Tür mit dem Jugendraum festgelegt
• Der Vertrag wird mit dem Stadtverband der Jungen Union Mitte Januar besprochen.
• Der Vertrag wird dann (nächster möglicher Termin 28.01.2025) im zuständigen Fachausschuss vorberaten.
• Die Verwaltung wird dem Ortsrat mit der Einladung zur nächsten Sitzung einen Vertragsentwurf vorlegen.
• Beschlussfassung Stadtrat
