Beschlussvorlage - 2024/1634 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der 1. Änderungssatzung über die Festsetzung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebührensatzung-AGS) wird in der folgenden Fassung zugestimmt.

 

1. Änderungssatzung

der Mittelstadt St. Ingbert über die Festsetzung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebührensatzung-AGS)

 

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), und der §§ 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsblatt I S.1119) und der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Abwasseranlage (Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung ABGS) vom 12.04.2011, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 01. Januar 2023, hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom XX. XX. 2024 folgende Änderungssatzungsatzung beschlossen:

      

Artikel I

 

Die Abwassergebührensatzung-AGS der Mittelstadt St. Ingbert vom 08. Dezember 2022 wird wie folgt geändert:

 

1.  § 1  Gebührenhöhe,  Abs. 1  wird wie folgt neu gefasst:

(1) Die Schmutzwassergebühr beträgt 3,63 €/m³ Schmutzwasser gemäß § 11 ABGS.

 

1. § 1 Gebührenhöhe, Abs. 2 wird wie folgt neugefasst:

(2) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,80 € /m² gebührenpflichtige Fläche gemäß § 12 ABGS.

  

 

Artikel II

 

  Die Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

 

  St. Ingbert, TT.MM.JJJJ

   

  Prof. Dr. Ulli Meyer

  Oberbürgermeister

 

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Erläuterung

Erläuterungen zu den Änderungen der Satzung

der Mittelstadt St. Ingbert über die Festsetzung von Gebühren für die Benutzung der

öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebührensatzung)

 

 

Aufgrund gesamtwirtschaftlicher Veränderungen müssen die Gebühren des Abwasserbetriebes angepasst werden.

 

Die Abwassergebühren sind seit dem 1.Januar 2018 konstant. Bedingt durch die deutlich gestiegenen Baupreise, die hohen Tariferhöhungen, den Zinsanstieg, die gestiegenen Energiepreise, die allgemeine Preisentwicklung sowie insbesondere durch den Anstieg des einheitlichen Verbandsbeitrages (2023 +3 %, 2024 +6,8%, 2025 +6,8 %) sowie auch einer Veränderung der Gebührenmaßstäbe (Verringerung des Frischwasserverbrauches und Erhöhung der gebührenpflichtigen Fläche) ist ab dem 1.Januar 2025 eine Anpassung der Abwassergebühren notwendig. Bei der Gebührenberechnung wurden Kostenüberdeckungen aus dem Kalkulationszeitraum (1998-2020) in Höhe von T€ 179 gebührenmindernd berücksichtigt. Zur Minimierung der durch die Gebührenanpassung erzeugten höheren Gebührenbelastung und vor dem Hintergrund eines wieder rückläufigen Zinsniveaus wurde auf eine Einbeziehung von kalkulatorischen Abschreibungen in die Gebührenkalkulation verzichtet und stattdessen lediglich Abschreibungen auf Basis von Anschaffungskosten angesetzt. Sollte sich im Rahmen der Nachkalkulation an Hand der IST-Werte ergeben, dass die Geplante und in der Ursprungskalkulation angesetzten Abschreibungen höher sind als die tatsächlichen (Ist-) Abschreibungen, so soll diese Differenz als kalkulatorischer Gewinn im Abwasserbetrieb verbleiben und zur Innenfinanzierung (vornehmlich von Investitionen) verwendet werden.

 

Im § 1 Gebührenhöhe wird der Absatz (1) und (2) der der Satzung der Mittelstadt St. Ingbert über die Festsetzung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebührensatzung-AGS) wie folgt geändert:

 

Alte Fassung des § 1 Abbwassergebührensatzung:

 

(1) Die Schmutzwassergebühr beträgt 3,23 €/m³ Schmutzwasser gemäß § 11 ABGS.

 

(2) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,73 € /m² gebührenpflichtige Fläche gemäß § 12 ABGS

 

 

Neue Fassung des § 2 Abwassergebührensatzung:                                                                                                                                                                                                     

(1) Die Schmutzwassergebühr beträgt 3,63 €/m³ Schmutzwasser gemäß § 11 ABGS.

 

(2) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,80 € /m² gebührenpflichtige Fläche gemäß § 12 ABGS

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Abwassergebühren sind auf Grundlage des Kommunalabgabengesteztes (KAG) kostendeckend zu kalkulieren. Dies wurde für die finaziellen Auswirkungen berücksichtigt.

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Anlagen

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