Beschlussvorlage - 2024/1627 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Anpassung der Beiträge der „Mittagessensverpflegung“ ab März 2025 sowie der Einführung einer kostendeckenden und einheitlichen Pauschale in Höhe von 49,60 € für alle städtischen Kitas wird zugestimmt. Die Pauschale wird in jährlichen Abständen überprüft und angepasst.

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Erläuterung

Anpassung der Beiträge der „Mittagessensverpflegung“ ab März 2025 sowie Einführung einer Pauschalabrechnung

Im Zuge der Einführung der Verwaltungssoftware „Kita Plus“ wurden sämtliche Daten im Bereich der Kitaverwaltung überprüft. Insbesondere die Kostenrechnung im Bereich Mittagsverpflegung wurde neu berechnet.

Durch die Auswertung wurde sichtbar, dass es zu Unterschieden in der Preisgestaltung der verschiedenen städtischen Kitas sowie innerhalb der einzelnen Kitas zu Unterschieden zwischen Krippen- und Kindergartenkindern kommt. Ebenfalls wurde ersichtlich, dass es bereits aktuell nicht in allen Kitas zu einer vollen Kostendeckung durch die erhobenen Beiträge kommt.

Um nicht die Eltern an einzelnen Standorten mit starken Kostenerhöhungen zu belasten, wird die Einführung einer einheitlichen Pauschale für die Mittagsverpflegung in allen städtischen Kitas vorgeschlagen, die die Kostenerhöhung insgesamt abfedert. Dadurch wird eine kostendeckende und transparente Preisgestaltung für die Eltern gewährleistet, unabhängig von Standort oder Altersgruppe des Kindes.

Generell bedarf es einer Erhöhung der Mittagessensbeiträge an allen Standorten auf 3,10 € pro Essen zur Kostendeckung.

Zur Vereinfachung der Abrechnung und zur Verbesserung der Planungssicherheit der Eltern wird die Einführung einer Pauschale für die Mittagessensverpflegung ab 01.03.2025 in Höhe von 49,60 € pro Monat vorgeschlagen. Dieser Betrag errechnet sich anhand von 16 Essen im Monat. Hierbei handelt es sich um die durchschnittliche Anzahl an Essen, die sich bei Berücksichtigung von allen Schließtagen und der durchschnittlichen Zahl von Fehltagen ergibt.

Die Pauschale wird auf Basis der durchschnittlichen Anwesenheitstage des Vorjahres festgelegt und kann jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. So wird gewährleistet, dass die Pauschale weiterhin die tatsächliche Nutzung und Kostendeckung abbildet.

Durch die Einführung einer pauschalen Abrechnung der Mittagsverpflegung wird in der Folge die Abrechnung für Eltern, die nicht im Sozialleistungsbezug sind, auf SEPA-Lastschriftverfahren umgestellt.

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Finanz. Auswirkung

Für die finanziellen Planungen des Haushaltes entstehen keine Änderungen.

 

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