Beschlussvorlage - 2024/1606 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfung (03)
- Bearbeiter:
- Sandra Ruth
- Beteiligt:
- Oberbürgermeister; Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Kultur (1)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
Geplant
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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●
Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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03.12.2024
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Erläuterung
Nach § 101 Abs. 2 KSVG stellt der Stadtrat den geprüften Jahresabschluss fest und beschließt auch über die Verwendung des Jahresüberschusses.
Mit diesem Beschluss erkennt der Stadtrat den Jahresabschluss an. In rechtlicher Hinsicht hat der Beschluss nur begrenzte Wirkung, da er Rechtsfehler der Haushalts- und Rechnungsführung nicht heilt.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist öffentlich bekannt zu machen. Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht sind gemäß § 101 Abs. 3 KSVG an sieben Werktagen öffentlich auszulegen.
