Beschlussvorlage - 2024/1606 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß § 101 Abs. 2 KSVG mit einer
Bilanzsumme von 310.500.653,39 € und

einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.756.796,71 €

festgestellt.

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Erläuterung

Nach § 101 Abs. 2 KSVG stellt der Stadtrat den geprüften Jahresabschluss fest und beschließt auch über die Verwendung des Jahresüberschusses.

Mit diesem Beschluss erkennt der Stadtrat den Jahresabschluss an. In rechtlicher Hinsicht hat der Beschluss nur begrenzte Wirkung, da er Rechtsfehler der Haushalts- und Rechnungsführung nicht heilt.

Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist öffentlich bekannt zu machen. Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht sind gemäß § 101 Abs. 3 KSVG an sieben Werktagen öffentlich auszulegen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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