Beschlussvorlage - 2024/1584 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Oberbürgermeister der Stadt St. Ingbert wird ermächtigt

  1. dem Wirtschaftsplan 2025 des EVS und
  2. der Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums

in der Verbandsversammlung des EVS am 10.12.2024 zuzustimmen.

 

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Erläuterung

Begründung zu Punkt 1:

EVS-Abfallwirtschaft

Die Stadt St. Ingbert ist eine § 3 Kommune und ist daher nicht direkt vom Wirtschaftsplan des EVS betroffen.

 

EVS-Abwasserwirtschaft

Die für den Wirtschaftsplan 2025 relevante Frischwassermenge (Basiswert 2023) sinkt um 0,87 %.

Um den Rückgang der Frischwassermenge zu kompensieren und zur Absicherung der bestehenden finanziellen Risiken wird der Einheitliche Verbandsbeitrag um 6,8 % von bisher 3,360 EUR pro cbm auf 3,588 EUR pro cbm Frischwasserverbrauch erhöht. Dies hat zur Folge, dass der Einheitliche Verbandsbeitrag im Vergleich zum Vorjahr von 152,3 Mio. EUR auf 161,1 Mio. EUR steigt.

Der Materialaufwand sinkt um 3,6 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahresplan. Grund hierfür ist im Wesentlichen der um rd. 3,0 Mio. EUR gesunkene Stromaufwand, der jedoch noch immer auf einem historisch hohen Niveau verbleibt.

Im Bereich der Aufwendungen steigt der Personalaufwand um 1,4 Mio. EUR oder 4,49 % auf 31,8 Mio. EUR.

Der Zinsaufwand steigt infolge des deutlichen Anstiegs des Zinsniveaus um 1,2 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr.

Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abwasserwirtschaft einen Jahresfehlbetrag von rd. 6,0 Mio. EUR.

Die 5-jährige Finanzplanung der Abwasserwirtschaft zeigt die stufenweise Erhöhung des Einheitlichen Verbandsbeitrags – jedoch gegenüber dem Vorjahr in einem abgemilderten Szenario.

 Im Investitionsprogramm der Sparte Abwasserwirtschaft für das Jahr 2025 weist der EVS eine Barmittel für Investitionen von rd. 103,4 Mio. Euro aus. Diese entfällt mit rd. 80,1 Mio. Euro auf EVS-eigene Bau-Projekte sowie mit 13,0 Mio. Euro auf Projekte Dritter. Weitere 3,7 Mio. Euro entfallen auf allgemeine Maßnahmen. Zusätzliche 6,5 Mio. setzen sich aus den aktivierbaren Eigenleistungen, den Bauzeitzinsen und den Ausgleichszahlungen für Entlastungsanlagen zusammen.

Weitere Eckpunkte und Details des vorliegenden Wirtschaftsplanes 2025 sind im Vorbericht erläutert.

 

Begründung zu Punkt 2:

 

Der Einheitliche Verbandsbeitrag (Gebühr für die Abwasserreinigung in den EVS- Anlagen) steigt zum 01.01.2025 um 6,8 Prozent - von 3,360 Euro um 22,8 Cent auf 3,588 Euro pro Kubikmeter verbrauchtem Frischwasser. Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von durchschnittlich 45 Kubikmetern Frischwasser pro Jahr bedeutet das eine Mehrbelastung von 0,855 Euro pro Bürger(in) und Monat. Bereits im vergangenen Jahr war eine Steigerung um 6,8 % und zuvor von 3,0 % zur Deckung der Kostensteigerungen erforderlich, nachdem der Einheitliche Verbandsbeitrag seit 2012 mehr als eine Dekade konstant gehalten werden konnte.

Wieso blieb der Einheitliche Verbandsbeitrag so lange stabil?

  • Weil die Menge verbrauchten Frischwassers weitgehend konstant war.
  • Weil das Zinsniveau seit 2012 rückläufig war.
  • Weil der Strombezug durch energetische Optimierungsmaßnahmen der Abwasseranlagen trotz Zuwachs an technischen Kläranlagen konstant gehalten werden konnte.
  • Weil die Anzahl der MitarbeiterInnen in der Sparte Abwasser trotz stetiger Zunahme an Aufgaben weitgehend stabil blieb.
  • Weil Rücklagen „für schlechte Zeiten“ aufgebaut werden konnten.

Warum muss der Einheitliche Verbandsbeitrag zum 01.01.2025 steigen?

  • Weil der erneute Rückgang der Frischwassermenge kompensiert werden muss.
  • Weil Aufwandssteigerungen und Inflation insbesondere in den Bereichen Strombezug, Personal und Zinsen– zu einem deutlichen Ergebnisrückgang führen.
  • Weil die Liquidität des EVS gesichert werden muss.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Auswirkungen werden im Wirtschaftsplan 2025 des Abwasserbetriebes der Stadt St. Ingbert dargestellt und berücksichtigt.

 

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Anlagen

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