Beschlussvorlage - 2024/1541 BV-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Vertrag zwischen der Mittelstadt St. Ingbert und der Kinowerkstatt e.V. über die Erstattung von Personalkosten einer Verwaltungskraft wird zu den bisherigen Bedingungen für den Zeitraum 01.11.2024 bis 31.10.2026 vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel verlängert.

 

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Erläuterung

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.07.2022 übernimmt die Stadt St. Ingbert zurzeit die Personalkosten für die Stelle im Verwaltungsbereich der Kinowerkstatt St. Ingbert e.V. in Form einer Erstattung in Höhe von 1.587,00 € monatlich.

Entsprechende Vereinbarungen mit der Stadt bestehen seit 2012.

 

Da der gegenwärtige Vertrag am 31.10.2024 ausläuft, wurde mit Schreiben vom 27.06.2024 durch den 1. Vorsitzenden der Kinowerkstatt um Vertragsverlängerung bis zum 31.10.2026 zu gleichbleibenden Bedingungen gebeten.

Der Antragstellerin ist die angespannte finanzielle Lage der Kommunen bewusst, betont aber die entscheidende Wichtigkeit der Verwaltungsmitarbeiterin zur Aufrechterhaltung der kulturellen Arbeit auch in schwierigen Zeiten.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist der Weiterbetrieb der Kinowerkstatt als feste Größe sehr wünschenswert und ein wertvoller Baustein in der öffentlichen Wahrnehmung der Stadt St. Ingbert als Kulturstadt.

Der Vertrag zwischen der Stadt St. Ingbert und dem Verein Kinowerkstatt e.V. ist als Anlage beigefügt. Dieser lag für die Sitzung des Kultur-, Bildungs-, Sozial- und Tourismusausschuss noch nicht vor.

Im Wesentlichen ist der Vertrag gegenüber den Vorjahren unverändert. Es wurde der Passus bezüglich Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Baumwollspinnerei entfernt. Weiterhin wurde deutlicher darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um einen Zuschuss handelt und der Verein wie vom Ausschuss gewünscht die Vorgaben des Mindestlohngesetzes einhalten muss.

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Finanz. Auswirkung

1.322,50€ Gehalt + 264,50€ Arbeitgeberanteil= 1.587,00 €/Monat

 

2024:   3.174,00 € (Nov., Dez.)

2025: 19.044,00 € (Jan.-Dez.)

2026: 15.870,00 € (Jan.-Okt.)

 

Buchungsstelle:

2.5.02.01.531800 Aufwendungen für Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche

 

Für November und Dezember 2024 stehen die Mittel im Haushaltsplan bereit.

Für die Jahre 2025 und 2026 werden Mittel bei entsprechender Beschlussfassung eingeplant.

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Anlagen

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