Beschlussvorlage - 2024/1601 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung des Vorstandes für die Günter-Dörr-Stiftung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste (10)
- Bearbeiter:
- Kathrin Hary
- Beteiligt:
- Rechnungsprüfung (03); Finanzen (2)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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29.10.2024
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Beschlussvorschlag
Neben dem Oberbürgermeister kraft Amtes entsendet der Stadtrat folgende Mitglieder in den Vorstand der Günter-Dörr-Stiftung:
Mitglied Stellvertreter/in
1. CDU CDU
2. CDU CDU
3. SPD SPD
Ein weiteres Vorstandsmitglied und dessen Stellvertretung beruft der Stadtrat aus den Mitgliedern der Lokalredaktion der auflagenstärksten Lokalzeitung (Saarbrücker Zeitung).
4. Manfred Schetting Michael Beer
Erläuterung
Nach § 6 der Satzung der Günter-Dörr-Stiftung ist vertretungsberechtigtes Stiftungsorgan der Vorstand. Nach § 7 der Satzung setzt sich der Vorstand aus fünf Personen zusammen, wobei der jeweilige Oberbürgermeister kraft Amtes sein Vorsitzender ist. Der Stadtrat benennt aus seiner Mitte 3 Mitglieder und je 1 Stellvertretung sowie ein Mitglied und eine Stellvertretung der Lokalredaktion der auflagenstärksten Lokalzeitung (Saarbrücker Zeitung).
Die Saarbrücker Zeitung wurde gebeten, ein Mitglied und eine Stellvertretung vorzuschlagen. Diese haben mit Mail vom 22.10.2024 Herrn Manfred Schetting als Mitglied und Herrn Michael Beer als Stellvertreter vorgeschlagen.
Da es sich um eine kommunale Stiftung handelt, erfolgt nach Auffassung der Verwaltung die Besetzung in Anlehnung an § 48 KSVG, also spiegelbildlich nach d´Hondt:
Demnach ergibt sich folgende Sitzverteilung:
CDU 2 , SPD 1
Die Zusammensetzung des Vorstandes ist zeitnah mit Aufnahme der Arbeit des Stadtrates unter neuer Zusammensetzung vorzunehmen und genau wie jede Änderung des Organs nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 des Saarl. Stiftungsgesetzes unverzüglich der Kommunalaufsicht anzuzeigen.
