Beschlussvorlage - 2024/1597 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Bäderbesitzgesellschaft St. Ingbert mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste (10)
- Bearbeiter:
- Kathrin Hary
- Beteiligt:
- Rechnungsprüfung (03); Finanzen (2)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
Bereit
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Stadtrat
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Entscheidung
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29.10.2024
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Erläuterung
Gem. § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Bäderbesitzgesellschaft St. Ingbert mbH besteht der Aufsichtsrat aus 13 Mitgliedern, die von der Gesellschafterversammlung auf Vorschlag des Stadtrates gewählt werden; unter den Vorgeschlagenen muss sich der Oberbürgermeister der Mittelstadt St. Ingbert befinden.
Da die Gesellschafterversammlung wählt, reicht ein Mehrheitsbeschluss, es ist keine Wahl notwendig. Demnach findet hier § 114 Abs. 2 KSVG keine Anwendung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden nach § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Bäderbesitzgesellschaft St. Ingbert mbH für die Dauer der allgemeinen Wahlperiode der Gemeindevertretungen im Saarland widerruflich gewählt. Nach Ablauf der Amtszeit führen die bisherigen Mitglieder ihre Geschäfte bis zum ersten Zusammentreffen des neuen Aufsichtsrates weiter.
Das Mandat eines Mitgliedes erlischt mit der Beendigung des Amtes, das zur Wahl geführt hat.
Eine Spiegelbildlichkeit ist nicht vorgeschrieben. Die Berechnung nach d`Hondt dient als Berechnung für Einigungsvorschläge:
- CDU 4, SPD 3, AfD 2, Grüne 1, Familie 1, FW 1
Eine Vorberatung ist nicht erforderlich, da es sich um eine Angelegenheit mit konstitutivem Charakter handelt.
