Information - 2024/1596 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Stadtwerke St. Ingbert GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Zentrale Dienste (10)
- Bearbeiter:
- Kathrin Hary
- Beteiligt:
- Rechnungsprüfung (03); Finanzen (2)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Kenntnisnahme
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29.10.2024
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Erläuterung
Gem. § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke St. Ingbert GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 13 Mitgliedern, davon 12 stimmberechtigte Mitglieder und 1 nicht stimmberechtigtes Mitglied. Von den 12 stimmberechtigten werden 8 Mitglieder aus der Mitte des Stadtrates entsandt.
Da die Entsendung der Mitglieder aus der Mitte des Stadtrates erfolgt (unmittelbares Entsendungsrecht), findet § 114 Abs. 2 KSVG Anwendung.
" Stehen der Gemeinde weitere Vertreterinnen oder Vertreter (…) zu. so werden diese vom Gemeinderat widerruflich bestellt. Ergibt sich hierbei keine Einigung, so werden die weiteren Vertreterinnen und Vertreter auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Das Wahlergebnis ist dabei nach dem Höchstzahlverfahren nach d´Hondt festzustellen."
Das bedeutet, dass sich der Rat entweder ohne Gegenstimme oder Enthaltung auf eine Besetzung des Aufsichtsrates einigen muss oder andernfalls eine Wahl aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu erfolgen hat.
Die Berechnung nach d´Hondt dient nur als Orientierungshilfe für mögliche Einigungsvorschläge.
- CDU 4, SPD 2, AfD 1, FW 1.
Eine Einigung wäre immer wünschenswert.
Eine Vorberatung ist nicht erforderlich, da es sich um eine Angelegenheit mit konstitutivem Charakter handelt.
