Beschlussvorlage - 2024/1559 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Kuratoriums der Albert-Weisgerber-Stiftung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Städtischer Kunstbesitz und Albert-Weisgerber Stiftung (43)
- Bearbeiter:
- Andrea Fischer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Kultur-, Bildungs-, Sozial- und Tourismusausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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29.10.2024
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Erläuterung
Aufgrund der Kommunalwahl vom 09.06.2024 sind die Mitglieder des Kuratoriums der Albert-Weisgerber-Stiftung für die neue Wahlperiode vom Stadtrat neu zu besetzen.
Laut § 6 der Satzung der Albert-Weisgerber-Stiftung besteht das Kuratorium der Stiftung aus 12 Mitgliedern. Davon werden sechs Mitglieder des Kuratoriums vom Stadtrat der Mittelstadt St. Ingbert und vier vom Kreistag des Saarpfalz-Kreises bestellt und abberufen. Eine vorzeitige Abberufung aus wichtigem Grund ist zulässig. Für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu benennen. Geborenen Mitglieder des Kuratoriums sind der Oberbürgermeister der Stadt St. Ingbert sowie der Landrat des Saarpfalz-Kreises.
Die Mitglieder des Stiftungskuratoriums müssen laut § 20 Abs. 1 des Saarländischen Stiftungsgesetzes dem Stadtrat der Stadt St. Ingbert bzw. dem Kreistag des Saarpfalz-Kreises angehören. Nach § 5 der Satzung werden die Mitglieder des Kuratoriums zwar für die Dauer von 5 Jahren bestellt, die Kommunalaufsicht hat allerdings darauf hingewiesen, dass die Amtszeit an die des Stadtrates gekoppelt sein muss.
Die Bestellung der Kuratoriumsmitglieder sollte nach Auffassung des Landesverwaltungsamtes wegen mangelnder Regelung in Gesetz und Satzung in Anlehnung an § 48 KSVG erfolgen. Nach d'Hondt ergibt sich die Verteilung CDU 3, SPD 2 und AfD 1.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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230,9 kB
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