Beschlussvorlage - 2024/1557 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Für den VHS-Beirat werden benannt:

 

CDU-Fraktion

1.    Vertretung:

2.     Vertretung:

3.     Vertretung:

4.     Vertretung:

5.     Vertretung:

 

SPD-Fraktion

1.    Vertretung:

2.    Vertretung:

3.    Vertretung:

 

AfD-Fraktion

1.    Vertretung:

2.    Vertretung:

 

Fraktion FW

1.    Vertretung:

2.    Vertretung:

 

Fraktion FAMILIE

1.    Vertretung:

 

Fraktion GRÜNE

1.    Vertretung:

 

 

Beratende Mitglieder:

 

Fraktion Die Unabhängigen    

1.     Vertretung:

 

 

 

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Erläuterung

Nach der Neukonstituierung des Stadtrates, muss der vhs-Beirat neu besetzt werden, die Amtszeit des Beirates ist an die Amtszeit des Stadtrates gebunden (§ 7 Abs. 1 VHS-Satzung). Die Mitglieder des Beirates führen ihre Amtsgeschäfte nach Ablauf der Amtszeit des Stadtrates bis zur Berufung der neuen Mitglieder weiter.

Der VHS-Beirat entspricht nach seiner Mitgliederzahl der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Kulturausschusses (§ 7 Abs. 1 VHS-Satzung). Mitglieder und Stellvertreter werden danach von den im Stadtrat vertretenen Fraktionen benannt und vom Stadtrat bestätigt, wobei § 48 Abs. 2 und 3 KSVG entsprechende Anwendung findet (§ 7 Abs. 1 VHS-Satzung).

Die Neubesetzung erfolgt demnach analog zu der Besetzung der Ausschüsse. Bei der Besetzung sollen wichtige gesellschaftliche Gruppierungen berücksichtigt werden, Mitglieder müssen kein Mitglied des Stadtrates sein, Wobei Stadtrats- bzw. parteifremde Personen sich der Fraktion zurechnen lassen müssen, die sie vorschlägt.

Bis zur Einladung zur Stadtratssitzung Ende Oktober sollten die Fraktionen die Mitglieder benannt haben, die Besetzung wird vom Stadtrat bestätigt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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