Beschlussvorlage - 2024/1556 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung Umlegungsausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung (61)
- Bearbeiter:
- Raffaella Del Fa
- Beteiligt:
- Justitiariat (13)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
|
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Stadtrat
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Entscheidung
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29.10.2024
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Beschlussvorschlag
Der Umlegungsausschuss setzt sich gem. § 2 UmlegungsausschussV wie folgt zusammen:
Befähigung/Funktion |
Mitglied |
Vertretung |
Vorsitz (höherer techn. Verwaltungsdienst Vermessungs- und Liegenschaftswesen) |
Frau Verena Simon (Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung) |
Herr Markus Bies (Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung) |
Befähigung Richteramt oder höherer Verwaltungsdienst |
Frau Heike Konschak-Klein, Stadtverwaltung |
Herr Heinz-Holger Hansen, Stadtverwaltung |
Sachverständig für die Bewertung von Grundstücken |
Frau Edith Stahl, Gutachterausschuss Saarpfalz-Kreis |
Herr Norbert Jeziorski, Gutachterausschuss Saarpfalz-Kreis |
Mitglied Stadtrat |
N.N. |
N.N. |
Mitglied Stadtrat |
N.N. |
N.N. |
Der vorgenannten Besetzung des Umlegungsausschusses wird zugestimmt.
Erläuterung
Zur Durchführung von Umlegungen wurde 2020 ein Umlegungsausschuss bestellt. Dieser wird gem. § 3 UmlegungsausschussV vom Gemeinderat, bzw. Stadtrat jeweils für die Dauer seiner Amtszeit gewählt. Somit ist mit Neukonstituierung des Stadtrates ein neuer Umlegungsausschuss zu bestellen.
Die Zusammensetzung des Umlegungsausschusses ergibt sich aus dem § 2 UmlegungsausschussV. Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitglieder einschließlich des Vorsitzes. "Die oder der Vorsitzende muss zum höheren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen befähigt sein. Ein Mitglied muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst haben, und ein Mitglied muss sachverständig für die Bewertung von Grundstücken sein. Die übrigen zwei Mitglieder sollen dem Gemeinderat angehören."
Die zwei Mitglieder aus dem Stadtrat sollen von den zwei stärksten Fraktionen bestimmt werden, jeweils mit einem Vertreter/ einer Vertreterin.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,1 kB
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