Beschlussvorlage - 2024/1556 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umlegungsausschuss setzt sich gem. § 2 UmlegungsausschussV wie folgt zusammen:

Befähigung/Funktion

Mitglied

Vertretung

Vorsitz (höherer techn. Verwaltungsdienst Vermessungs- und Liegenschaftswesen)

Frau Verena Simon (Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung)

Herr Markus Bies (Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung)

Befähigung Richteramt oder höherer Verwaltungsdienst

Frau Heike Konschak-Klein, Stadtverwaltung

Herr Heinz-Holger Hansen, Stadtverwaltung

Sachverständig für die Bewertung von Grundstücken

Frau Edith Stahl, Gutachterausschuss Saarpfalz-Kreis

Herr Norbert Jeziorski, Gutachterausschuss Saarpfalz-Kreis

Mitglied Stadtrat

N.N.

N.N.

Mitglied Stadtrat

N.N.

N.N.

 

Der vorgenannten Besetzung des Umlegungsausschusses wird zugestimmt.

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Erläuterung

Zur Durchführung von Umlegungen wurde 2020 ein Umlegungsausschuss bestellt. Dieser wird gem. § 3 UmlegungsausschussV vom Gemeinderat, bzw. Stadtrat jeweils für die Dauer seiner Amtszeit gewählt. Somit ist mit Neukonstituierung des Stadtrates ein neuer Umlegungsausschuss zu bestellen.

Die Zusammensetzung des Umlegungsausschusses ergibt sich aus dem § 2 UmlegungsausschussV. Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitglieder einschließlich des Vorsitzes. "Die oder der Vorsitzende muss zum höheren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen befähigt sein. Ein Mitglied muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst haben, und ein Mitglied muss sachverständig für die Bewertung von Grundstücken sein. Die übrigen zwei Mitglieder sollen dem Gemeinderat angehören."

Die zwei Mitglieder aus dem Stadtrat sollen von den zwei stärksten Fraktionen bestimmt werden, jeweils mit einem Vertreter/ einer Vertreterin.

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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