Beschlussvorlage - 2024/1463 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von ehrenamtlichen Beigeordneten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Kultur (1)
- Bearbeiter:
- Heinz-Holger Hansen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
Bereit
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Stadtrat
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Entscheidung
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09.07.2024
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29.10.2024
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03.12.2024
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11.03.2025
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Erläuterung
Nach § 63 Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) wird der Oberbürgermeister im Falle seiner Verhinderung durch Beigeordnete in der vom Stadtrat festgesetzten Reihenfolge vertreten. Nach § 64 KSVG haben die Gemeinde einen oder zwei Beigeordnete. Durch Beschluss des Stadtrates kann die Zahl der Beigeordneten in Gemeinden mit mehr als 20.000 bis zu 40.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf bis zu vier erhöht werden.
Die ehrenamtlichen Beigeordneten werden nach § 65 Abs. 1 KSVG aus der Mitte des Stadtrates gewählt. Bei der Wahl ist die Reihenfolge der Beigeordneten festzulegen. Die Wahl soll in der ersten Sitzung des neu gewählten Stadtrates vorgenommen werden.
Nach § 46 Abs. 1 KSVG werden die Wahlen durch geheime Abstimmung vorgenommen. Nach § 46 Abs. 2 ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
In der abgelaufenen Legislaturperiode gab es vier ehrenamtliche Beigeordnete, wobei zwei Beigeordnete von der CDU-Fraktion, ein Beigeordneter von der Familienpartei und ein Beigeordneter von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellt wurde.
