Information - 2024/1516 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des Seniorenbeirats für die Legislaturperiode 2024 bis 2029
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Soziales und Integration (51)
- Bearbeiter:
- Claudia Motsch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Kultur-, Bildungs-, Sozial- und Tourismusausschuss
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Kenntnisnahme
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01.10.2024
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Erledigt
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Stadtrat
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Kenntnisnahme
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29.10.2024
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Erläuterung
Zum Stichtag 01.07.2024 waren in St. Ingbert 13.129 Senioren (5914 männlich/7215 weiblich) gemeldet. Somit beträgt der Anteil der Senioren mehr als ein Drittel der Gesamtbevölkerung von St. Ingbert.
Im Jahr 2013 hat der Stadtrat gemäß den Vorschriften des saarländischen KSVG beschlossen, einen Seniorenbeirat für die Stadt St. Ingbert zu bilden und für die Arbeit des Seniorenbeirates eine Satzung erlassen. (Anlage 1)
Nach § 2 dieser Satzung wird der Seniorenbeirat für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode des Stadtrates gewählt. Die Amtszeit des Seniorenbeirates endet mit der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Seniorenbeirates, spätestens jedoch am 31.12. des Jahres der jeweiligen Kommunalwahl.
Die Aufgaben sind:
- Die Unabhängigkeit im Alter zu sichern, um Seniorinnen und Senioren möglichst lange eine selbstbestimmte Lebensführung zu gewährleisten.
- In allen Lebenslagen älteren Menschen die erforderlichen Hilfen zu ermöglichen.
- Ältere Menschen zu motivieren, ihre vielfältigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen durch Übernahme politischer und sozialer Verantwortung für sich und andere in das Gemeinwohl einzubringen sowie das solidarische Miteinander der Generationen von Jung und Alt zu unterstützen.
- Das ehrenamtliche Engagement der Seniorinnen und Senioren in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen wie Kommunalentwicklung, Sport, Freizeit, Kultur und sozialen Angelegenheiten zu fördern, um gleichzeitig deren Ansehen und Stellung in Gesellschaft und Familie zu stärken und ihre Selbstwerteinschätzung zu verbessern.
- Die örtlichen Einrichtungen der Altenhilfe und -pflege zu begleiten.
- Bildung für das Altern und im Alter zu fördern.
- Die Arbeit der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters sowie des Stadtrates in Seniorenangelegenheiten zu unterstützen.
Gemäß § 3 der Satzung kann sich jeder interessierte Bürger ab dem 60. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in St. Ingbert, der kein Mandat im Stadt- bzw. Ortsrat ausübt und nicht bei der Stadtverwaltung arbeitet, schriftlich als Mitglied im Seniorenbeirat bewerben. Der Oberbürgermeister ruft die Einwohnerinnen und Einwohner rechtzeitig durch öffentliche Bekanntmachung auf, sich für die Mitarbeit im Seniorenbeirat zu bewerben.
Der Stadtrat wählt nach Auswertung und Vorberatung der Bewerbungen im zuständigen Fachausschuss in einer der kommenden Sitzungen bis zu 15 Personen aus, die als Mitglieder im Seniorenbeirat die Interessen der Senioren in St. Ingbert vertreten.
Bis zur Neuwahl eines neuen Seniorenbeirates, jedoch längstens bis zum 31.12.2024, übt der bisherige Seniorenbeirat kommissarisch die Aufgaben aus. Um eine kontinuierliche Arbeit des Gremiums zu gewährleisten schlägt die Verwaltung vor:
- Öffentliche Bekanntmachung der Wahl in der Saarbrücker Zeitung nach der Stadtratssitzung am 29.10.2024
- Bewerbungsaufruf auf der Homepage und INGO-Stadtapp
- Bewerbungsfrist von 4 Wochen
- Sichtung und Erarbeitung einer Vorschlagsliste in der nächsten Ausschusssitzung (voraussichtlich Januar 2025)
- Wahl des Seniorenbeirates in der darauffolgenden Sitzung des Stadtrats im Januar/Februar 2025
- Konstituierende Sitzung des Seniorenbeirates im Anschluss
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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192,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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91,4 kB
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