Ortsratsvorlage - 2024/1523 OV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Erläuterung

Die OV in, die CDU- und SPD Ortsratsfraktion haben um Aufnahme des Tagesordnungspunktes gebeten.

 

Stellungnahme der Verwaltung (Abt. 61+65)

 

Grundstückssituation

Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich folgende Grundstücke (siehe Anlage Lageplan):

- 382/5: Eigentümerin Stadt St. Ingbert

- 381/2: Eigentümerin Stadt St. Ingbert

- 381/1: Eigentümer privat

- 380: Eigentümerin: Stadt St. Ingbert

- 379: Eigentümerin: Stadt St. Ingbert

- 378: Eigentümerin: Stadt St. Ingbert

- 377: Eigentümerin: Stadt St. Ingbert

- 376: Eigentümer: privat

 

Stand 13. September 2024:

Die Verwaltung steht aktuell mit dem Eigentümer des Flurstücks 381/1 bzgl. des Ankaufs seines Grundstücks in Kontakt. Zwischenzeitlich haben mehrere Gespräche mit dem Eigentümer stattgefunden. Die Verwaltung wird ihm zeitnah ein Kaufpreisangebot vorlegen, welches bereits zwischen ihm und dem Oberbürgermeister vorab mündlich besprochen wurde. Sobald eine schriftliche Bestätigung seinerseits vorliegt, kann die notarielle Beurkundung durchgeführt werden.

Mit dem Eigentümer vereinbart wurde, dass er für seine private Gartennutzung einen Teilbereich des städtischen Flurstücks 382/5 erhalten wird. Die Abgabe dieses Teilstücks ist für die weitere städtebauliche Entwicklung des Standortes von geringerer Bedeutung, da es sich um eine Randlage handelt.

Zwischen dem Eigentümer des Flurstücks 376 und der Stadt soll sich auf einen Tausch der Grundstücke geeinigt werden. Der Eigentümer gibt den westlichen Bereich seines Grundstücks an die Stadt ab, der hintere, östliche Bereich bleibt weiterhin in seinem Besitz. Zusätzlich erhält er Teilstücke der hinteren Bereiche der städtischen Flurstücke 778 und 777 in der Größe, die er von seinem Grundstück an die Stadt abgibt. Ein vom Notar bereits erarbeiteter Entwurf des Tauschvertrags liegt bereits beiden Parteien vor, eine notarielle Beurkundung kann zeitnah durchgeführt werden.

Eventuell kann zur Ortsratssitzung am 26. September 2024 ein aktuellerer Sachstand vorgelegt werden.

 

Planung Gerätehaus

Im Bau- und Werksausschuss am 17.09.2024 wird über die Einleitung eines VgV-Verfahrens entschieden.

Ein VgV-Verfahren (Vergabeverordnung) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Ausschreibungsverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Für Architektenleistungen liegt dieser Schwellenwert derzeit bei 221.000 Euro. Da dieser Schwellenwert im vorliegenden Projekt deutlich überschritten wird, ist eine europaweite Ausschreibung der Architektenleistung erforderlich. Das Verfahren gewährleistet eine transparente, wettbewerbsorientierte und diskriminierungsfreie Vergabe.

Die Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung des VgV-Verfahrens steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses der Haushaltssatzung 2025/2026 und der anschließenden Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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