Beschlussvorlage - 2024/1506 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Durchführung eines VgV-Verfahrens zur Vergabe der Planungsleistungen zum Neubau der Feuerwehr Oberwürzbach zu beauftragen. Die Ermächtigung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses der Haushaltssatzung 2025/2026 und der anschließenden Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.

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Erläuterung

Ein VgV-Verfahren (Vergabeverordnung) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Ausschreibungsverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Für Architektenleistungen liegt dieser Schwellenwert derzeit bei 221.000 Euro. Da dieser Schwellenwert im vorliegenden Projekt deutlich überschritten wird, ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Das Verfahren gewährleistet eine transparente, wettbewerbsorientierte und diskriminierungsfreie Vergabe.

Die zügige Durchführung des Vergabeverfahrens ist aufgrund des dringenden Bedarfs an einem neuen Feuerwehrgerätehaus notwendig.

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Finanz. Auswirkung

Mittel hierfür werden im Haushaltsentwurf 2025/2026 unter 1.1.11.02/4303.783050, Neubau Feuerwehrgerätehaus Oberwürzbach (Baumaßnahme) eingeplant.

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