Information - 2024/1466 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Verpflichtung der Mitglieder des Stadtrates
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Kultur (1)
- Bearbeiter:
- Heinz-Holger Hansen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Kenntnisnahme
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09.07.2024
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Erläuterung
Die Amtszeit des neu gewählten Rates hat am 03.07.2024 begonnen. Die Mitglieder des Stadtrates werden vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung vom Oberbürgermeister zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes sowie zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 33 KSVG und § 2 Geschäftsordnung Stadtrat).
