Information - 2024/1466 BV

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Amtszeit des neu gewählten Rates hat am 03.07.2024 begonnen. Die Mitglieder des Stadtrates werden vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung vom Oberbürgermeister zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes  sowie zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 33 KSVG und § 2 Geschäftsordnung Stadtrat).

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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