Information - 2024/1453 INFO

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Amtszeit des neu gewählten Ortsrates beginnt am 3. Juli 2024.

 

Die Mitglieder des Ortsrates haben nach § 33 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 73 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) die ihnen obliegenden Pflichten gewissenhaft zu erfüllen, insbesondere an den Sitzungen des Ortsrates teilzunehmen.

 

Die Mitglieder des Ortsrates werden vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung vom Oberbürgermeister zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes zum Wohle des Gemeinwesens unserer Stadt sowie zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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